Liebe/-r Experte/-in,
meine Stiefoma ist nun im seligen Alter von 94 verstorben. Sie hat vor ca. 60 Jahren meinen Großvater mit drei Kindern geheiratet und eine gemeinsame Tochter mit ihm gezeugt. Mein Großvater war selbständiger Steuerberater und hat ein nicht unbeträchtliches Vermögen vor 22 Jahren seinen vier Kindern und Ehefrau hinterlassen.
Nun, wie es ausschaut, hat meine Oma ihr Erbe, welches ja auch mein Großvater erarbeitet hatte, nur ihrer leiblichen Tochter und den zwei Enkeln vermacht. Frage: Gibt es eine Möglichkeit, hier nach 50/60 J. Familienbindung, auch den Stiefkindern einen Pflichtteil zu erkämpfen? Wir waren immer eine echte Familie und meine Eltern, welche vor Ort lebten haben sich auch am meisten um die Oma gekümmert, wobei die leibliche Tochter in GB lebt.
herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.
Die Aussichten an das Vermögen der Stiefoma zu kommen, sind für Sie wohl eher schlecht.
Sie bzw. die Kinder Ihres Großbaters hatten mögilcherweise erbrechtlich bzw. pflichtteilsrechtliche Ansprüche gegenüber den Erben Ihres Großvater. Dies verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren nach seinem Tod und der Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten.
Sie werden jedoch aufgrund Gesetzes keine erbrechtlichen oder pflichtteilsansprüche gegen Ihre Sitefoma haben.
Etwas anderes könnte sich aus einer letzwilligen Verfügung ergeben. Das hängt jedoch von den Testamenten des Großvaters ab. Hatte er ein gemeinschaftliches Testament mit seiner ersten Ehefrau. Wie sieht es mit dem Testament des Großvaters (mit seiner 2. Frau) aus, wurde etwa ein Vor- und Nacherbschaft angeordnet?
Auch hier kann ich Ihnen nur raten, von einem Fachwanwalt für Erbrecht die entsprechenden letzwilligen Verfügung, sei es ein Testament oder Erbvertrag zu prüfen.
Weiter Hinweise finden Sie unter:
http://www.dr-erbrecht.de
Selbstverständlich stehe ich Ihnen hierbei auch gerne zur Verfügung.
Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182