Erbrecht von Straftätern

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe bereits zwei Krimis/Thriller für sog. All-Agers (= ab 14) veröffentlicht und im Frühjahr 2011 erscheint Nr. 4. Wenn Sie möchten, können Sie Sich unter www.ulrikebliefert.de vergewissern, dass es sich bei meiner Frage um eine Romanrecherche handelt und nicht etwa um eine Bitte um Rechtsberatung.
Der nächste Thriller wird ein reines Erwachsenenbuch, und meine Frage bezieht sich auf eine der dortigen Hauptfiguren; einen Mann, der wegen Totschlags (oder Mordes, das muss noch recherchiert werden) an seiner Ehefrau verurteilt wurde.
Die gemeinsame Tochter hat nach der mittlerweile erlangten Volljährigkeit das nicht unerhebliche Erbe ihrer Mutter angetreten.
Wie sieht nun die weitere Erbrechtsregelung aus?
Dass ein Mörder sein Opfer nicht beerben kann, ist kar.
Aber kann der Mörder der Mutter ggf. die Tochter beerben?

Ich freue mich über Ihre Auskunft und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ulrike Bliefert

Hallo Frau Bliefert,

da muss es sich leider um ein Mißverständnis seiens wer-weiß-was handen: ich bin leider kein Experte für Straf- oder Erbrecht!
mein Fachgebiet ist Physiotherapie.
Viel Glück und Erfolg bei Ihrem Buch!

Ulrike Kreuser

Hallo Ulrike,
bitte habe Verständnis, dass ich keine Auskunft gebe zu Deiner Frage.
Informiere Dich bitte im Internet.Gruß Bernd

Liebe Ulrike,

leider habe ich Ihre Antwort nicht per Mail mitgeteilt bekommen und jetzt erst gefunden.
Vielen Dank für Ihre Antwort! Auch wenn Sie die falsche Adresse sind (ich fand Sie unter Experten für Jurisprudenz) ist es nett, dass Sie mir ein paar Zeilen geschrieben haben!
Von 20 angefragten Experten hat nämlich nur einer geantwortet, und der hat mir empfohlen, mich im Internet zu informieren. Das ist etwa so, wie einer Blinden einen Blindenhund zu empfehlen. Naja. Juristen…

Herzliche Grüße und eine angenehme Woche wünscht Ihnen Ulrike Bliefert

Hallo Bernd,

angesichts dessen, dass ich bei Recherchen z.B. problemlos mit der Mordkommission Berlin zusammenarbeite und diese mich sogar zu einem Tatort mitgenommen hat, mutet einen die Tatsache, dass von 20 angefragten Juristen nur Sie überhaupt reagiert haben, schon etwas seltsam an.
Vielen Dank also, dass Sie Sich die Mühe gemacht haben, zu reagieren.
Ich habe im Netz übrigens keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden, sonst hätte ich nicht hier im Portal nachgefragt.
Beset Grüße, Ulrike B.

Ist eine juristische Frage, zu der ich nichts beitragen kann.

Ist eine juristische Frage, zu der ich nichts beitragen kann.

TRotzdem vielen Dank! Ulrike