ich bin zur Zeit echt verzweifelt da mein einzigster Sohn ein uneheliches Kind hat.
Nun meine Frage: wäre es möglich das ich meinen Sohn im Erbe überspringen würde und alles seinen ehelichen Kindern vererbe, oder würde das uneheliche Kind trotzdem zu seinem Pflichtteil gelangen.
Ich sag es von vorne herein, ich will hier keine Benehmensvorschläge oder ähnliches hören, da es ausenstehende sowieso nie verstehen würden…
Naja es erbt ja im Falle des Todes nur der Sohn und nicht die Enkel - was also mit seinen Kindern passiert entscheidet sich erst wenn er selbst verstirbt…Die Enkel (egal ob nun unehelich oder ehelich) würden ja nur erben - wenn es deren Vater schon vorher verstorben wäre.
Wenn direkt nur der/die ehelichen Enkel erben sollen - dann halt ein Testament - aber der Sohn würde trotzdem erben.
Die Frage wurde von Lοla84 offenbar nicht verstanden. Ich verstehe die Frage dahin gehend, dass JonasHeitz seinen Nachlass, der nach seinem Tode auf dessen Erben übergeht, gesichert n u r an die ehel. Enkel fallen soll. Wenn das so gemeint ist, dann sind 3 Lösungen möglich: 1. Jonas setzt die ehel. Enkel direkt als seine Erben ein (dem Sohn verbleibt allerdings der Pflicht-teil!). 2. Jonas setzt die ehel. Enkel als Nacherben und den Sohn als Vorerben ein (Pflichtteilsproblem bleibt). 3. Jonas und Sohn schließen einen Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht ab. Alles Nähere sollte mit einem Notar besprochen werden, da anderenfalls Fehler möglich sind und es ohnehin zweckmäßig ist, eine Beurkundung vorzusehen. Alle Fragen sind dann kostenneutral. Übrigens: Es heißt richtig: Nichtehelich (statt unehelich; gehört erfreulicherweise der fernen Vergangenheit an!)
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße aus dem nördlichen Wesertal
H. Gintemann
Zunächst einmal sind nichteheliche Kinder nicht erbberechtigt, es sei denn sie sind adoptiert.
Selbstverständlich geht es, das quasi die Oma ihren Enkel als Erbe einsetzt. Dazu muss ein Erbfolgevertrag vor dem Notar gemacht werden und der Sohn muss auf seinen Pflichtteil verzichten. Alle beteiligten also Oma, Sohn und Enkel müssen diesen Vertrag unterzeichnen. Dieser ist entgültig und nur mit Zustimmung aller Beteiligten rückgängig zu machen.
Hoffe habe geholfen - Testament alleine genügt also in diesem Falle nicht.
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