Erbrecht: Vorabverkauf an die zweite Tochter

Hallo,
Ich habe eine Frage:
Mein Vater hat sein Grundstück inklusive Haus vorab an seine Tochter aus der zweiten Ehe verkauft. Den Verkaufswert kenne ich leider nicht. Das Haus wurde noch vor ihrer Ehe an sie verkauft - in diesem Sommer, damit auch ihr Mann darauf kein Zugriff hat. Er und seine jetzige Frau habe in diesem Vertrag lebenslanges Wohnrecht. Ich bin das Kind aus der ersten Ehe; geschieden haben sich meine Eltern als ich 6 Jahre war. Danach lebte und heiratete er seine jetzige Frau, aus der auch dann meine Halbschwester hervor kam. Ich hatte meist kaum was von meinem Vater, habe ihm auf diesen Grundstück zwar immer noch besucht und war zu Weihnachten da, habe ansonsten nur das Kindergeld bekommen oder später die vorgeschriebene Unterstützung beim Studium bzw. zweitem Bildungsweg. Da ich in der DDR nicht das Abitur machen konnte, habe ich es nach der Wende nachgeholt. Für mein Studium habe ich im Gegensatz zu meiner Halbschwester Bafög aufgenommen und auch für den Masterstudiengang einen Kredit. Meine Halbschwester hat alles finanziert bekommen - auch Auslandsaufenthalte. Das Grundstück und Haus wurde schon zu Seiten meiner Mutter angeschafft und dort in den Grundmauern erschaffen. Über die Jahre ist es immer weiter ausgebaut worden. 1990 kam noch ein uneheliches Kind dazu, was aus einer Affaire entstand. Für dieses zahlt er gerade noch Kindergeld. Mein Vater ist 73 Jahre.
Die Begründung für diesen frühzeitigen Verkauf an meine Halbschwester: er wollte nicht, dass das Haus gestückelt wird durch vier Pareien (meine Halbschwester, Ich, seine Frau und das uneheliche Kind) und auch nicht das sein Schwiegersohn darauf zugreifen kann. Er wollte es bei meiner Halbschwester wissen, da sie zum einen - sie ist seinem Berufswunsch nachgekommen und wird Medizinerin, wie er - dort mehr aufgewachsen ist und das Geld haben wird (bei mir wäre zu wenig Kontinuität im Leben und ich würde, da ich in der Kultur arbeite im Kommunikationsbereich, zu wenig verdienen um das Haus mit erhalten zu können) um das Haus zu erhalten und sie ist ja jetzt auch schon verheiratet.
Wie ist die Rechtslage?? Ist dieser Verkauf in dieser Form rechtsgültig - vorbei an zwei weiteren Erben???
Auf was bezieht sich dann der rechtliche Erbanteil?
Was ist wenn dann keine oder kaum noch Ersparnisse übrig sind??

Vielen dank für die Infos
eine enttäuschte Tochter

Wenn er das Haus VERKAUFT hat, ist da wohl nichts zu machen. Der Erblasser kann zu Lebzeiten mit seinem Eigentum tun und lassen was er will, es besteht für Ihn keine Veranlassung oder rechtliche Verpflichtung, möglichst viel Erbmasse zu hinterlassen. Wenn er es will, kann er zu Lebzeiten sein komplettes Vermögen bis auf den letzten Cent verblasen.Tut mir leid, so siehts aus. Bei einer Schenkung hätte man auf einen Erbausgleich von Seiten der Schwester setzen können, so aber eher nicht.

Hallo,
der Vater konnte und kann mit seinem Vermögen machen, was er will.
Wenn der das Haus verkauft hat, ein Wohnrecht für sich und seine Frau -wohl im Grundbuch abgesichert- herhalten hat, ist für ihn alles in Ordnung.
Auf gut „Deutsch“: Das Haus ist weg.
Wo ist aber der Kaufpreis - wenn auch wohl gering- abgeblieben.
Wenn der Vater dann ohne Vermögen verstirbt, erben Sie auch nichts.
Der Verkauf selbst konnte nur vor einem Notar vollzogen werden. Dagegen werden Sie nichts unternehmen können.
Sie müssen schon Verständnis haben, dass jeder über sein Vermögen frei verfügen kann, ohne seine „zukünftigen“ Erben fragen zu müssen.
Sie wollten bestimmt auch nicht von Ihren Kinder - so Sie welche haben - zu Lebzeiten bevormundet zu werden.
Tut mir leid, so ist es nun einmal.
MfG
PB

Lieber Herr Böttcher,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Gilt das alles auch, wenn man selbst nur das KIndergeld bekommen hat, sein Studium selber gezahlt hat und die andere Tochter alles bekommen hat? Wäre das nicht eine kleine Entschädigung gewesen?? Und was auch ganz toll war, meine Halbschwester hat als Baby meine Kindergeburtstage geschmissen, weil der werte Herr Papa sie mitnehmen musste zu meinen. Tja, da hat sie wohl alles richtig gemacht und ich allles falsch - im Leben nix abgekommen und danach auch nix.
Ich kann das alles verstehen, aber was ist die Lösung? Den Kontakt damit abbrechen??
Es muss doch für solche unfaire Behandlungen, ehelicher Kinder irgendein Gesetzt geben - er kann doch nicht sein Erbe vorher einer ehelichen Tochter zu schustern und die andere geht leer aus. Das würde ja nach dem Tod auch nicht funktionieren??
Aber dank!

Vielen Dank!
Tja, dumm gelaufen - wozu hat man eigentlich Eltern, wenn sie sich kaum kümmern, wenn man groß wird und alles selber zahlt oder nur die Mutter, weil es da das neue Kind gibt. Dumm!
Nach dem Tod könnte man dagegen vorgehen, davor nicht - außer den Kontakt abbrechen. Das ist schon Schade, dass man gegen das unfaire hinterlistige Verhalten nicht vorgehen kann.
Aber danke!

Hallo,
kein guter oder böser Vorgang in der Vergangenheit ändert meine Auskunft. Dem ist leider so.
Wie Sie persönlich mit den Gegebenheiten umgehen, müssen Sie schon selber entscheiden.
Recht ist „Recht“ aber nicht gerecht!
Das ist mein alter Spruch, der immer stimmt.
MfG
PB

Zunächst sollten Sie bedenken, dass Ihr Vater mit seinem Vermögen so verfahren kann, wie er es möchte. Jede Diskussion, die diesen Grundsatz in Frage stellen möchte, ist für den Familienfrieden abträglich (ist meine Erfahrung aus jahrzehntelanger Praxis).
Wenn der Übertragungsvertrag eine annähernd volle Entgeltlichkeit (Summe aller übernommenen Verpflichtungen) vorsieht, dann liegt keine Schenkung/Teilschenkung vor. Anderenfalls könnte sich für Sie u.U. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch ergeben, wenn seit der Übertragung bis zum Ableben des V. weniger als zehn Jahre vergehen. Also erst dann und nur in diesem Falle könnte sich aus diesem Anwesen für Sie Geld ergeben.
Die Info über die Vorgeschichte des Verhältnisses und der väterlichen Leistungen ist rechtlich völlig irrelevant.

Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Lieber Herr Böttcher,
ja Recht ist Recht und manchmal Unrecht - das muss ich wohl selber sehen, wie ich damit umgehe, auch da haben Sie Recht.
Herzlichen Dank trotzdem!

Lieber Herr Gintemann,
das ist klar, dass der Herr Papa damit verfahren kann wie er möchte und will. Den Familienfrieden gibt es kaum aber man diskutiert aus Respekt vor dem Alter nicht wirklich darum.
Was meinen Sie mit der Summe aller übernommenen Verpflichtungen??? Ich kenne den verkaufswert nicht, weiß aber das mein Vater trotzdem alle Kosten weiterhin trägt - der Vertrag existiert einfach als Kaufvertrag, damit zum einem das Haus vollends meiner Halbschwester gehört und nicht mit in den Ehevertrag eingeht und damit ich als Tochter aus erster Ehe (ich darf noch immer kommen, auch nach dem Tod), was aus und mit dem unehelichen Kind ist, ist nicht sicher - auch wahrscheinlich ging es auch hauptsächlich mit um ihn, da er jetzt als Kuckucksei auftauchte.
Was meinen Sie mit diesem Teil:
Anderenfalls könnte sich für Sie u.U. ein

Pflichtteilsergänzungsanspruch ergeben, wenn seit der
Übertragung bis zum Ableben des V. weniger als zehn Jahre
vergehen. Also erst dann und nur in diesem Falle könnte sich
aus diesem Anwesen für Sie Geld ergeben.

Das alles andere irrelevant ist - ist mir auch klar, das ist einfach das Tragen einer etwas bevorzugten Behandlung, des Nichtinformieren und das etwas Unfaire - was einen ärgert wurmt und sehr enttäuscht.

Vielen Dank

Hallo Charlott,

aus meiner Sicht kann ich Dir nur sagen, dass der Hausverkauf rechtens ist. Um einen Erbanspruch zu haben, hättest Du vor dem Verkauf des Hauses Deinen Pflichtanteilsanspruch geltend machen müssen. Nun, da das Haus bereits den Besitzer gewechselt hat -und Du wahrscheinlich keine Ansprüche im Vorwege geltend gemacht hast - gibt es keine Möglichkeit mehr sein Erbe, zumindest aus diesem Vermögen, geltend zu machen.
Sollte also noch weiteres Vermögen vorhanden sein, sei es Dir anzuraten Dich mit einem Anwalt für Erbrecht auseinander zu setzten um Deinen Plichtanteil geltend zu machen.

Beste Grüße
Pasha

Lieber Pasha,
Ich konnte leider gar kein Einspruch erheben, ich wurde gar nicht informiert - erst jetzt, wo der Kauf abgeschlossen ist. Also ich bin sozusagen gar nicht in die Gelegenheit gekommen dieses Anteil aufzurufen.
Ja, wahrscheinlich ist es auch egal und es geht ja eher darum: Warum jemand zwischen seinen Töchtern unterscheidet und warum Vaterpflichten in dieser Gesellschaft aufhören, wenn man eine neue Frau hat, warum das alles auf den Rücken der Kinder ausgetragen wird. Und warum Eltern nicht im Sinne von KIndern denken können und warum dann eine Person sich immer stets und ständig in die zweite Reihe anstellen muss. Fazit kann nur sein, abzuwarten ob er 10 Jahre überlebt und einen Familienstreit auszutragen, wobei sich hier die Grundfrage stellt - hat man als Kind überhaupt monetäre Werte zu erwarten oder ist es einfach nur, die Liebe die man als Kind bekommen sollte. Und damit wäre man jetzt an dem Punkt: Bricht man den KOntakt ab, da einem jemand seit Jahren diese Liebe erzieht und nur weil er auf dem Papier dein Vater ist, diese Vaterfigur zu erhalten oder redet man jetzt und formuliert, dass man sich verletzt fühlt und übergangen und warum das so ist. Weil das Geld macht dann auch nicht glücklich, aber eine väterliche faire Behandlung, die etwas von Liebe zeugt, zu den Kindern, die man mal gezeugt hat, wäre doch viel wichtiger.
Vielen Dank trotzdem.

Mit den „Verpflichtungen“ meinte ich die laut Vertrag von der Erwerberin übernommenen Pflichten, Schulden u.ä. wie z.B. Renten- oder Pflegeleistungen, Duldung des Wohnrechts, eines Nießbrauchs usw.-
Ihre andere Frage betrifft ein recht komplexes Rechtsgebiet, welches ich hier nur kurz anreissen kann: Eine Schenkung oder Teilschenkung ist dem Erbe fiktiv hinzuzurechnen, um danach den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Beschenkten zu errechnen. Er vermindert sich jedoch pro Jahr der Restlebenszeit um ein Zehntel; somit erlischt er im zehnten Jahr ab Schenkung.

Die Antwort von xPashax ist F A L S C H !!
Das Erb- oder Pflichtteilsrecht kann erst mit dem Tode des Vaters entstehen. Zu Lebzeiten kann weder ein Kind noch sonst jemand in Verträge des Vater hineinpfuschen oder gar widersprechen. Wer hätte es wohl gern, wenn man erst seine Kinder fragen muss, bevor man über sein Eigentum verfügen möchte?

Diese Verpflichtungen übernimmt sie nicht. Wie schon erwähnt, alle Kosten werden von meinem Vater weiter getragen und werden auch von seinem Konto verbucht oder dort abgehoben. Schulden wird er nicht hinterlassen. Renten- und Pflegeleistungen wird er auch aus seiner Tasche zahlen, er wird ihr nix in Rechnung stellen. ER bekommt eine sehr gute Rente, die dann als Witwenrente ja weiter an seine zweite Frau geht, die das als Zuschuss bekommen wird. So von ihm formuliert. Dieser Vertrag ist lediglich da, um das Haus vor der Erbe zu schützen. Also könnte man bei Bedarf, dass später sicherlich bei ihr Abfragen per Anwalt und die Belege dafür verlangen - ob sie wirklich alle Rechnungen gezahlt hat.

Das verstehe ich leider nicht, es ist Juristendeutsch und kann leider nur Kulturmarketingdeutsch oder Kommunikation :=)

Eine Schenkung oder

Teilschenkung ist dem Erbe fiktiv hinzuzurechnen, um danach
den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Beschenkten
zu errechnen. Er vermindert sich jedoch pro Jahr der
Restlebenszeit um ein Zehntel; somit erlischt er im zehnten
Jahr ab Schenkung.

Bedeutet das, dass von dem rechtlichen Erbe, dass Haus entgegengesetzt wird? Damit die anderen Parteien auch etwas erhalten? Aber nach 10 Jahren dann nicht mehr?
Muss ich jetzt schon einen Anspruch per Anwalt erheben?

danke!

Solange der Vater lebt, kann er mit seinem Eigentum machen was er will.Dazu gehört auch das Recht alles zu verkaufen und ggfls. zu verjubeln.
Es gibt kein Recht auf ein Erbteil. Wenn er ein Testament macht zu Gunsten seiner jetzigen Frau und der Tochter, bekommen Sie und das außereheliche Kind nur den Pflichtteil. Das ist die Hälfte des Erbteils. Der Verkauf des Hauses an die Tochter könnte ggfls. zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen. Das hängt aber auch davon ab, wieviel Zeit zwischen dem Verkauf und dem Todesfall des Vaters vergeht.Auch ist das Wohnrecht von ihn und seiner Frau zu berücksichtigen und evtl. auch Pflege. Wenn nichts übrig bleibt gibt es auch kein Pflichtteil.