Hallo carlarode,
bei einer notariellen Meldung beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Meldung stattgefunden hat. Bis zum Ablauf der Frist müssen dann noch weitere 4 Jahre vergehen.
Bei einer Handschenkung beginnt die Frist nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Schenker stirbt von dort an sind es wieder 4 Jahre. Also kann die Steuer sofern nicht gemeldet auch noch 50 Jahre nach der Schenkung immer noch nicht verjährt sein.
Also zu deiner Frage:
- Die Verjährungsfrist beginnt mit dem abgelaufenen Kalenderjahr, in dem der Schenker verstorben ist und endet 4 Jahre Später. Sollte der Schenker also 2002 versterben, so beginnt die frist am 01.01.2003 und endet am 31.12.2007.
Bei 2. kann ich dir leider nicht ganz weiterhelfen, jedoch hängt das glaube ich von der Beweisfähigkeit des Beschenkten bzw. des Schenkenden ab.
Gruß,
Fontsy