Ich habe einen Lebensgefährten, wir möchten heiraten.
Wir habe keine gemeinsamen Kinder un werden auch keine haben.
Er hat einen 12 jährigen Sohn aus einer vorherigen Beziehung (nicht verheiratet).
Wenn wir nun heiraten und ich sterbe, stimmt es, dass dann der Junge 1/12 meines Vermögens bekommt?
Ich habe eine hohe Lebensversicherung, aber noch keinen eigenen Grundbesitz
Frage 2.
Meine Eltern haben Immobilien, die ich nach deren Ableben zur Hälfte (ich habe einen Bruder) erben soll.
Wenn dieses dann irgendwann geschehen ist und ich danach ebenfalls versterbe, bekommmt der Junge dann auch etwas von meinem ganzen Vermögen? Greift hier auch diese 1/12 Regelung?
Eigentlich hat der Junge nichts mit dem von mir und vor allem meinen Eltern erwirtschafteten Vermögen zu tun und soll auch nichts bekommen.
Wie kann ich mich absichern, geht es überhaupt oder sollte ich lieber gar nicht heiraten…?
Ich habe leider keine Ahnung, ob ein Stiefkind erbberechtigt ist.
Ich weiss nur, dass Vermögen, das Sie in die Ehe einbringen nicht zum Zugewinn zählt.
Gruß
das ist wirklich kompliziert. Auf jeden Fall sollten Sie Gütertrennung vereinbaren. Wer dann im Falle eines Falles erbt und was Sie tun müssen, um das ggf. zu verhindern, kann Ihnen ein Anwalt oder ein Notar für Erbrecht sagen. Ihr jetziger Lebensgefährte würde im Falle Ihres Ablebens nach Heirat erben und sobald er dann verstirbt, beerbt auch der Stiefsohn seinen Vater. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag mit ihrem (dann) Ehemann können Sie die Erbfolge selbst bestimmen (z.B. Nichten, Neffen Ihrerseits als Erben einsetzen oder karitative Einrichtungen).
VG, ulli
Hallo,also der stiefsohn bekommt von Ihnen gar nichts,wenn er nicht von Ihnen adoptiert wurde.Anders sieht es aus,wenn Sie ihrem künftigem Mann etwas vererben.aus diesem Erbe steht dem Sohn dann ein Pflichteil zu.-achten sie darauf,dass sie eine normale ehe mit zugewinngemeinschaft eingehen(ist autom.wenn nichts anderes vereinbart wird)Verebtes fällt nicht in den zugewinn,d.h.auch Ihrem künftigem Mann steht aus dem Erbe Ihrer Eltern nichts zu,somit auch dem Stiefsohn nicht.Solange Sie am Leben sind.Wenn Ihr Mann ihr Vermögen später erbt,so steht dem sohn der Pflichteil zu.Es steht Ihnen natürlich frei,ein Testament zu verfassen,dass Ihr Mann z.B.nur den Pflichteil erhält,oder Sie überschreiben noch zu Lebzeiten Ihren Besitz an eine Person Ihrer Wahl!
Sie können natürlich auch eine notarielle Vereinbarung treffen,in der Ihr Mann z.B.auf Erbe verzichtet,etc.
Lassen Sie sich doch mal beraten vor der Ehe!
L.G.
Sorry, aber da muß ich leider passen. Ich befasse mich z.Zt. mit dem Thema Erbrecht überhaupt.
Es hört sich allerdings etwas kompliziert an, so dass ich persönlich lieber zum Anwalt gehen würde.
Hallo !! Der Sohn Deines Lebensgefährten ist mir Dir nicht blutsverwandt und hat somit keinen Anspruch auf Dein Erbe. Das einfachste ist, dass Ihr nach der Hochzeit ein Berliner Testament macht und somit Euch gegenseitig zu Alleinerben einsetzt. Falls Du vor Deinem Mann versterben solltest, solltet Ihr beim Notar beim Abschluss des Testaments klären, wer dann Dein Erbe nach Deinem Mann werden soll. MfG
Durch die Heirat könnte es kompliziert werden, auch wenn der Sohn von Ihnen niemals direkt erben könnte - aber eben indirekt! Z.B. dann, wenn Sie keine Vorsorge treffen, als Erste versterben und dadurch der Ehemann/Witwer Ihr Erbe wird. Verstirbt dieser, dann könnte theoretisch der Sohn Dinge erben, die Ihnen gehört hatten. Für die genannte „Vorsorge“ gibt es verschiedene Lösungen. Sie sind umfangreich und deshalb hier unmöglich darstellbar. Auch weil viele Gegenfragen, Fakten etc. nötig wären. Ich rate dringend im Falle der Heirat, dass Sie beide einen erfahrenen Notar aufsuchen, dessen amtl. Leistungen lohnen immer, besonders in derartigen Fällen (oft sogar kostengünstiger).
leider kann ich auf diese fragen nicht antworten. Aber
da es anscheinend um grössere vermögenswerte geht, würde ich mich unbedingt von einem auf erbschaftsrecht spezialisierten anwalt beraten lassen.
Ich habe einen Lebensgefährten, wir möchten heiraten.
Wir habe keine gemeinsamen Kinder un werden auch keine haben.
Er hat einen 12 jährigen Sohn aus einer vorherigen Beziehung
(nicht verheiratet).
Wenn wir nun heiraten und ich sterbe, stimmt es, dass dann der
Junge 1/12 meines Vermögens bekommt?
Woher diese Zahl 1/12? Es gilt entweder das gesetzliche Erbrecht oder per Testament. Im zweiteren können Sie entscheiden wer was erhält. Es gibt auch sowas wie Berliner Testament (nach versterben des ersteren kann der Lebende dieses Testament nicht mehr ändern, nur bezüglich seines Teils). Im gesetzlichen Recht kommen die Partner und Kinder an die erste Stelle.
Ich habe eine hohe Lebensversicherung, aber noch keinen
eigenen Grundbesitz
Frage 2.
Meine Eltern haben Immobilien, die ich nach deren Ableben zur
Hälfte (ich habe einen Bruder) erben soll.
Dies erben Sie mit Ihrem Bruder zusammen. Sollte einer von euch versterben dann eure Kinder! Sind keine Kinder vorhanden dann nächstliegende Verwandte.
Wenn dieses dann irgendwann geschehen ist und ich danach
ebenfalls versterbe, bekommmt der Junge dann auch etwas von
meinem ganzen Vermögen? Greift hier auch diese 1/12 Regelung?
Eigentlich hat der Junge nichts mit dem von mir und vor allem
meinen Eltern erwirtschafteten Vermögen zu tun und soll auch
nichts bekommen.
Wie kann ich mich absichern, geht es überhaupt oder sollte ich
lieber gar nicht heiraten…?
Setzen Sie einfach ein Testament auf! es gibt zwar Pflichtteilsansprüche, aber bzgl. des Sohnes Ihres Lebensgefährten muss alles noch geklärt werden.