ein Haus ist finaziell durch beide Ehepartner AB abgesichert beim Todesfall.DIe Ehepartner haben ein gemeinsames Kind C.
Was passiert wenn der Witwer A/die Witwe B neu heiratet und dann selbst verstirbt mit dem Haus?
Erbt das der neue Ehepartner D oder das Kind C aus erster Ehe da das Geld zur Abzahlung des Hauses von der Mutter B bzw. des Vater A des besagten Kindes C stammen und dazu dienen sollte das das Haus bezahlt wird und die verbliebenden A und C oder B und C abgesichert sind.
ich möchte wissen wer das Haus erbt,wenn der Witwer neu heiratet und er dann ebenfalls verstirbt.
Bekommt dann die neue Ehefrau das Haus oder das Kind aus erster Ehe…
Die Mutter des Kindes möchte natürlich das ihr Kind das Haus bekommt wenn durch die Lebensversicherung von ihr(der Mutter) das Haus abbezahlt wird.
Und nicht das der Mann wenn er neu heiratet und dann vielleicht auch stirbt das nun die neue Ehefrau das Haus erbt,denn ich denke mir sie wär als Ehefrau dann vorrangig in der Erbfolge…wie sieht das rechtlich aus in diesem Fall ich möchte wissen wohin das Haus in soeinem Fall geht.
Und nicht das der Mann wenn er neu heiratet und dann
vielleicht auch stirbt das nun die neue Ehefrau das Haus
erbt,denn ich denke mir sie wär als Ehefrau dann vorrangig in
der Erbfolge…wie sieht das rechtlich aus in diesem Fall
ich möchte wissen wohin das Haus in soeinem Fall geht.
Das läßt sich so nicht beantworten. Zum einen müsste man wissen, ob ein Testament im ersten Erbfall vorhanden war und was in diesem Testament geregelt ist. Zum anderen müsste man wissen, in welchem Güterstand die Ehen geschlossen wurden.
Stehen in erster Ehe beide im Grundbuch und wenn ja zu welchen Teilen?
Die Mutter des Kindes möchte natürlich das ihr Kind das Haus
bekommt wenn durch die Lebensversicherung von ihr(der Mutter)
das Haus abbezahlt wird.
Die Mutter selbst kann nur über ihren eigenen Anteil (etwa in einem Testament) verfügen. Ein gemeinsames Testament mit dem Vater, mit einer entsprechenden Wiederverheiratungsklausel wird ein Notar sicher so setzen können, wie es die beiden wünschen.
Was passiert wenn der Witwer A/die Witwe B neu heiratet und
dann selbst verstirbt mit dem Haus?
Grundsätzlich ist ein Ehepartner gesetzlicher Erbe. Bei der hier geschilderten Konstellation solte man also mit einem Testament bzw. einem Erbvertrag dafür sorgen, dass das Haus dem geeminsamen Kind erhalten bleibt.
Unterstellt, das Haus wäre gemeinsames Eigentum der A und des B, weiter unterstellt, sie oder die neue Ehefrau wäre mit A im Zustand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und ferner angenommen, es gäbe kein anderslautendes Testament der A und des B, erbt C die Hälfte des auf die beiden Erblasser A und B jeweils entfallenenden Reinnachlasses. Die ander Hälfte (1/4 Zugewinn, 1/4 Erbquote)stünde dem Ehepartner zu.
Die Finanzierung des Hauses trüge der Längstlebende Eigentümer (Darlehensnehmer)allein, die durch Erbe Miteigentümerin gewordenen C wäre anteilig hier mit heranzuziehen.
Sofern eine Absicherung zugunsten der C weder testamentarisch verfügt noch im Grundbuch abgesichert wäre noch Miteigentum durch Erbe zugefallen wäre, gäbe es sie nicht
Unterstellt, das Haus wäre gemeinsames Eigentum der A und des
B, weiter unterstellt, sie oder die neue Ehefrau wäre mit A im
Zustand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und ferner
angenommen, es gäbe kein anderslautendes Testament der A und
des B,
ferner angenommen es gäbe keine weiteren (gemeinsame oder adoptierte) Kinder aus der neuen Ehe. Sonst erben die gleichberechtigt mit dem Kind aus erster Ehe.
Ich komme in dem Fall am Ende aber auf 5/8. 1/4 aus der ersten Erbschaft und 3/8 (die Hälfte der restllichen 3/4) aus der zweiten Erbschaft.