Erbrecht - was ist nach dem Tod angreifbar?

Hallo,
wir haben folgende Situation:
Der Erblasser hinterlässt, da selbst kinderlos, seinen 3 Neffen sein gesamtes Vermögen.
Bei Durchsicht der Konten stellt sich heraus, dass einer der Erbbrechtigten breits vor längerer Zeit Kontovollmachten über die Konten des Erblassers erhalten hat und im Lauf der letzten 3 Jahre bereits 50% des Bargeldbestands vom Erblasser erhalten und ausgegeben hat.
Die Durchsicht der Kontounterlagen ergibt, dass alle Abhebungs-, Umbuchungs- und Auszahlungsbelege vom Erblasser selbst unterschreiben wurden, also keiner der Belege vom Erbbrechtigten mit Kontovollmacht ausgestellt wurde.
Auf Nachfrage teilt der Erbe mit, dass alle Gelder ihm vom Erblasser nach und nach geschenkt wurden, weil er sich um den Onkel gekümmert habe. Anspruch der anderen Erben auf den bereits ausgezahlten (und nach eigener Aussage geschenketen Teil) bestünde also nicht.
Da es sich hier um ein Verwandschaftsverhältnis Onkel - Neffe handelt, entfällt also die 10-Jahresfrist, die Schenkungen ex post angreifbar macht.
Gibt es trotzdem Möglichkeiten das Geld „zurückzuholen“ oder sieht die Rechtssprechung hier keine Alternativen vor?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
Uwe

Gibt es trotzdem Möglichkeiten das Geld „zurückzuholen“ oder

Meines Wissens darf ein Onkel zu Lebzeiten mit seinem Vermögen machen, was er möchte. Er muß weder seine Neffen, noch seine Schwiegereltern und auch nicht den Hausmeister fragen.

Erben sind erst dann Erben, wenn der, den sie beerben wollen, gestorben ist. Vorher nicht !

Erzähle das mal meinen Eltern, die deswegen seit etwa acht Jahren prozessieren…

Übrigens, seit wann gilt bei Verwandten die 10-Jahres-Frist nicht mehr?

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Erzähle das mal meinen Eltern, die deswegen seit etwa acht
Jahren prozessieren…

Da könnten andere Tatbestände zugrunde liegen. In letzter Zeit hatten wir in diesem Forum mehrfach Anfragen, wo danach gefragt wurde, wie man verhindern kann, dass Verwandte, die noch gesund und munter waren, mit ihrem Geld machen, was sie wollen. Mehrfach war die Sorge geäußert worden, das eigene Erbe könnte geschmälert werden. Solche Anfragen verwundern mich ehrlich gesagt.

Erzähle das mal meinen Eltern, die deswegen seit etwa acht
Jahren prozessieren…

Da könnten andere Tatbestände zugrunde liegen.

Wenn es Dich interessiert:

Ein Sohn S ist Erbe seiner verschiedenen Mutter M. Neben ihm ist seine Nicht N Erbin. Der Vater sowie der Bruder des S sind verstorben. Nach dem Tod des Vaters hat die Mutter dem S sowohl das vorhandene Haus per Schenkung übereignet, sowie eine Vollmacht über alle ihre Konten erteilt. M wird nun in den letzten Jahren vor ihrem Tod dement und geschäftsunfähig, in den letzten 2 Jahren vor ihrem Tod wird sie vom Sohn intensiv gepflegt.

Während der Zeit in der der Sohn die Vollmacht über die Konten der M hat, hebt dieser wiederholt hohe Geldbeträge von ihren Konten ab. Seine Mutter nimmt er dabei mit zur Bank, diese betritt die Schalterhalle allerdings nicht, sondern wartet im Auto.

Die Nichte N verklagt nun den Sohn S nach dem Tod der M und fordert eine detaillierte Aufstellung, wofür die abgehobenen Geldbeträge verwendet wurden.

Da es eine Vollmacht gab, wo siehst Du den Unterschied?

In letzter Zeit
hatten wir in diesem Forum mehrfach Anfragen, wo danach
gefragt wurde, wie man verhindern kann, dass Verwandte, die
noch gesund und munter waren, mit ihrem Geld machen, was sie
wollen. Mehrfach war die Sorge geäußert worden, das eigene
Erbe könnte geschmälert werden. Solche Anfragen verwundern
mich ehrlich gesagt.

Mich wundert, daß nicht längst jemand gefragt hat wie er den Erblassen am unauffälligsten… Themawechsel…

Hallo,
wenn ich die Erklärungen von Wiz immer richtig interpretiert habe, geht
es im Ausgangsposting nicht um eine Erbschaft, sondern um ein
testiertes Vermächtnis.
Da sollen die beiden andern Neffen froh sein, überhaupt etwas zu
bekommen.
Rechtsansprüche dürften hier keine vorhanden sein - einem geschenktem
Gaul …
Ratloser Gruß

Erzähle das mal meinen Eltern, die deswegen seit etwa acht
Jahren prozessieren…

Übrigens, seit wann gilt bei Verwandten die 10-Jahres-Frist
nicht mehr?

Da es eine Vollmacht gab, wo siehst Du den Unterschied?

In Deinem Fall verfügt ein Bevollmächtigter über ein fremdes Vermögen und in dem hier zur Diskussion stehende Fall verfügt ein Onkel über sein eigenes Vermögen und die, die etwas erben wollen, regen sich darüber auf.

Ich würde mich dagegen wehren, dass meine zukünftigen Erben mir untersagen wollten, mein Geld nach meinem Gutdünken auszugeben.

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Da es eine Vollmacht gab, wo siehst Du den Unterschied?

In Deinem Fall verfügt ein Bevollmächtigter über ein fremdes
Vermögen und in dem hier zur Diskussion stehende Fall verfügt
ein Onkel über sein eigenes Vermögen und die, die etwas erben
wollen, regen sich darüber auf.

Dann wäre es sinnvoll, das der Bevollmächtigte beweisen soll/muß, er habe das Geld im Sinne des Erblassers verwaltet oder?

Darum gehts aber gar nicht, der Gegner bezweifelt nicht, daß der Bevollmächtigte das Geld übergeben hat, sondern will wissen wozu der Erblasser dieses zu Lebzeiten verwendet hat. Also selbes Thema… Schwachsinnig, ich weiss.

Ich würde mich dagegen wehren, dass meine zukünftigen Erben
mir untersagen wollten, mein Geld nach meinem Gutdünken
auszugeben.

Das tun sie aber höchstens hintenrum. Schöne neue Welt :smile:

Hallo,

Übrigens, seit wann gilt bei Verwandten die 10-Jahres-Frist
nicht mehr?

diese berühmte 10-Jahresfrist kann einen Ausgleichsanspruch auf die Pflichtteilergänzung begründen. Aber sind denn Neffen überhaupt pflichtteilsberechtigt, und das sogar obwohl sie als Erben eingesetzt wurden?

Sonst hätte ich Wiz auch völlig falsch verstanden.

Gruß, Karin

Hi Karin,

Aber sind denn Neffen überhaupt pflichtteilsberechtigt,

nein, sind sie nie.

und das sogar obwohl sie als Erben eingesetzt wurden?

Das läge dann nah am Schwachsinn. Der Pflichtteil steht ja gerade dem Abkömmling zu, der nicht erbt. Neffen sind übrigens keine Abkömmlinge.

Gruß Ralf

Hallo!
Seit wann hat die 10-Jahres-Frist etwas damit zu tun, ob man einen Pflichtteilsanspruch hat?
Die 10-Jahresfrist bezieht sich darauf, ob man Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zahlen muss oder nicht.
Neffen befinden sich somit in der Steuerklasse III, was bedeutet, dass sie in 10 Jahren bis zu 5.200,- EUR geschenkt bekommen können bzw. erben können, ohne Steuern zu zahlen. Alles, was darüber hinaus geht, wird je nach Höhe des geschenkten/ geerbten Vermögens von 17-50% versteuert. Wer nachlesen möchte: §15, § 16, §19 ErbStG

Im übrigen find ich es echt schlimm, dass der Mensch erst interessant wird, wenns nach Kohle riecht… wer sich vorher jahrelang um diesen Menschen gekümmert hat, ist ja egal…

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Hallo,

Übrigens, seit wann gilt bei Verwandten die 10-Jahres-Frist
nicht mehr?

diese berühmte 10-Jahresfrist kann einen Ausgleichsanspruch
auf die Pflichtteilergänzung begründen. Aber sind denn Neffen
überhaupt pflichtteilsberechtigt, und das sogar obwohl sie als
Erben eingesetzt wurden?

Sonst hätte ich Wiz auch völlig falsch verstanden.

Gruß, Karin

Hallo!
Seit wann hat die 10-Jahres-Frist etwas damit zu tun, ob man
einen Pflichtteilsanspruch hat?

Seitdem es den hier gibt http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html

Im übrigen find ich es echt schlimm, dass der Mensch erst
interessant wird, wenns nach Kohle riecht… wer sich vorher
jahrelang um diesen Menschen gekümmert hat, ist ja egal…

Willkommen in der wirklichen Welt Neo!