Hallo, wollt mal Wissen wie das mit Beerdigungskosten ist wenn ein Angehöriger Stirbt.Muss ich für die Kosten aufkommen wenn ich das Erbe Ausschlage oder muss ich letztendlich doch Bezahlen?
Hallo,
zunächst möchte ich sagen das ich keine verbindliche Rechtsauskunft geben kann und werde. Bitte sehen Sie meine Antwort als gut gemeinten Rat an!
Erbrecht uns Bestattungsrecht sind zwei paar Schuhe. Generell gilt: Der nächste Angehörige ist im Todesfall Bestattungspflichtig und muß demnach auch für die Kosten der Beerdigung aufkommen. Ein ausschlagen des Erbes entbindet nicht von der Bestattungspflicht.
Ich hoffe Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan
Hallo, wollt mal Wissen wie das mit Beerdigungskosten ist wenn
ein Angehöriger Stirbt.Muss ich für die Kosten aufkommen wenn
ich das Erbe Ausschlage oder muss ich letztendlich doch
Bezahlen?
Hallo zurück,
ich denke dass, wenn das Erbe ausgeschlagen wird, keine Beerdigungskosten eingefordert werden können.
Hallo, wollt mal Wissen wie das mit Beerdigungskosten ist wenn
ein Angehöriger Stirbt.Muss ich für die Kosten aufkommen wenn
ich das Erbe Ausschlage oder muss ich letztendlich doch
Bezahlen?