meine mutter 10.jan. verstorben.wollte aus pietät erst mal meinen vater zu ruhe kommen lassen um den schmerz zu überwinden.wir sind 2 kinder (mädchen)ich habe seit 7 jahren keinen kontakt mehr zu meinen eltern da es streit gab mit meiner schwester und meine schwester es geschafft hat mich und meine elter auseinander zu bringen.
fakten->
testament vorhanden aber nicht beim nachlassgericht abgegeben eltern haben sich gegenseitig als erbe eingesetzt.beide gehört zur hälfte haus und grundstück.
jetzt ist es so; meine schwester ihr sohn hat das auto von meiner mutter(gehörte nur meine mutter) von meinen vater geschenkt bekommen.das haus und grundstück was beide eltern gehört soll mit einen notarvertrag auf meine schwester geschrieben werden und der sohn(der das auto bekommen hat)will dann zur miete dort mit freundin und kind einziehen .ich weiß garnicht wie das gehen soll da ich ja einen anspruch auf mein pflichteil habe das muss doch vom notar überprüft werden,ob noch andere rechte an den wert des hauses haben so wie ich mit meinen pflichteil.
Der Notar wird garnichts überprüfen. Ich rate zu einem Fachanwalt für Erbrecht. Pflichteilsansprüche können manigfaltig sein. Um nicht übervorteilt zu werden sollte sich das eine kompetente Person anschauen die auch in Ruhe Einblick in den ganzen Sachverhalt nehmen kann. Das ist hier nicht zu leisten.
ml.
Notariat hat aber wahrscheinlich das Testament und somit Vater einen „Erbschein>“ Damit gehört im ALLES und kann machen was er will. Pflichtteil musst du einklagen.
Hallo,
der Notar prüft keine Pflichtteilsberechtigungen,
den Pflichtteil muss man selbst geltendmachen!
Für die Übertragung des Hauses muss die ERbfolge geklärt sein!
Hallo melittchen,
das Testament muss sofort beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Dein Vater ist dazu zwingend verpflichtet.
Als Pflichtteil stehen Dir auf alle Fälle 1/8 vom halben Wert des Hauses und Grundstücks zu. Vom Auto, das Deiner Mutter allein gehörte, steht Dir ebenfalls 1/8 zu.
Ich würde außerdem ein Nachlassverzeichnis verlangen. Darin muss alles aufgeführt werden was im Eigentum Deiner Mutter war. Dieses Verzeichnis kann Dir der Vater nicht verweigern, er ist dazu verpflichtet.
Ich würde auch fordern, dass Haus und Grundstück von einem Gutachter geschätzt werden. Es besteht vielleicht sonst die Gefahr, dass der Wert zu niedrig ausgewiesen wird. Denn nach den Vermögenswerten wird ja auch Dein Pflichtteil berechnet.
Vielleicht solltest Du auch mal das Nachlassgericht aufsuchen, die können Dir bestimmt auch weiterhelfen; würde auch gleich mitteilen, dass ein Testament vorhanden ist.
Den Pflichtteil kannst innerhalb von drei Jahren verlangen. Du musst diesen auch von Deinem Vater fordern, sonst passiert gar nichts.
Der Pflichteil wird übrigens nur in Geldwert ausbezahlt. Du kannst nicht über Haus, Grundstück und Auto verfügen. Dein Vater kann damit machen was er will.
mfg
Lara50
Hallo Melittchen
dennen Pflichtteil müßt du auf jedenfall bekommen.Notfalls muß du ihn einklagen.
hallo melittchen
im normalfall hat ihr vater das recht, das erbe ihrer mutter so zu verschenken, wie er es möchte, denn im moment des todes ihrer mutter ist er der haupterbe, auch ohne testament.
ihr vater kann auch entscheiden, wer nach seinem tode hauperbe wird, dieses testament sollte aber notariell abgesegnet werden. wie das mit dem pflichtanteil aussieht, weiss ich leidernicht genau, aber rein rechtlich haben sie einen anspruch auf den pflichtanteil.auch auf bebaute grundstücke u.s.w.
grüsse sicha
Hallo, ja Du hast Recht, Du solltest auf jeden Fall die Unterlagen juristisch bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, überprüfen lassen und die Fakten so vortragen. MfG Löwenkind
Hallo!
Sorry, da bin ich leider überfragt…
Der Pflichteil steht Ihnen auf jeden Fall zu, am
Besten mal von einem Anwalt prüfen lassen.
LG Melanie
Hallo,
Du musst selbst Deinen Pflichtteil geltend machen, da prüft kein anderer, ob Dir etwas zusteht.
Du forderst Deinen Vater per Einschreiben mit Rückschein auf, eine Liste des geerbten Vermögens aufzustellen und forderst davon Deinen Pflichtteil (1/8). Du musst weiter eine Frist von z.B. einem Monat setzen und kündigst an, dass Du einen Anwalt nehmen wirst, wenn die Liste nicht fristgerecht und vollständig erstellt ist. Wenn Dein Vater dies nicht macht, ist er im Verzug und Du kannst dann zum Anwalt gehen. Dessen Kosten müsste dann der Vater übernehmen.
Im Falle eines Falles nimmst Du bitte einen Fachanwalt für Erbrecht.
Ingeborg
herzlichen Dank für Ihrer Anfrage zum Pflichtteilsrecht.
Sollten Sie von Ihren Eltern enterbt worden sein, so können Sie nach deren Tod innerhalb von 3 Jahren Pflichtteilansprüche geltend machen. Zum einen den sog. ordentlichen Pflichtteilsanspruch gegen den Nachlass und den sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch bei lebzeitigen Schenkungen des Erblassers.
Diese Ansprüche müssen Sie geltend machen. Ansonsten kriegen Sie am Ende nichts. Der Notar kümmert sich nicht um Pflichtteilansprüche.
Daher sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen.
Auch ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
E-Mail: [email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
Wenn Sie sich sicher sind und beweisen können, dass das Testament (Berliner Testament: beide setzten sich gegenseitig als Erben ein, der Überlebende kann das Testament nicht mehr ändern ). unterschlagen wurde aus irgendwelchen Gründen, gehen Sie zur Polizei.
Dies ist eine strafbare Handlung und wird mit Haftstrafe belegt.
Im " Berliner testament "ist dann ja auch in der Regel ein Erbe eingesetzt. Verlangen Sie eine Vermögensaufstellung und machen Sie ihren Pflichtteil geltent.
Das was Sie schreiben klingt etwas undurchsichtig. Das wichtigste ist, das Testament muss offengelegt werden. Wenn kein Testament auffindbar ist, so erben die beiden Töchter zu gleichen Teilen ( Erbengemeinschaft) und zwar alles Mobilien und Imobilien. Wenn sie beide sich nicht einig sind, kann die andere nicht über etwas verfügen.
Viel Glück