Erbrecht wenn ein elternteil verstibt

wie erfahre ich ob mir ein pflichtteil zu steht. hatte durch meine schwester streit mit den eltern die ja sowiso nur auf sie fixirt waren. ich bin für sie nicht vorhanden da ich mal meine meinung gesagt habe.sie waren sturr und wollten nix mehr mit mir zu tun haben aus mir nicht verständlichen gründen. nun ist meine mutter verstorben (hätte gerne frieden mit ihr geschlossen zum xten mal den versuch gestartet aber mein vater und meine schwester haben alles daran gesetzt das ich sie nicht mehr sehen kann)nun frage ich möchte mein pflichteil haben aber nicht solange mein vater lebt ich gönne es aber meine schwester nicht.wo erfahre ich was in dem testament steht

Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und informiert auch die Plichtteilsberechtigten.
Es ist natürlich möglich bein zuständigen Amtsgericht (Amtsgerichtsbezirk wo der Erblasser zuletzt gemeldet war.
Erfahrungsgemäß rate ich dazu einen Anwalt aufzusuchen und diesen mit der Geltendmachung des Pflichtteil zu beauftragen!! Es ist hier einiges zu beachten, angefangen mit der korrekten Aufstellung des Nachlassverzeichnisses bis hin zur Prüfung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen…

ml.

Hallo,

normalerweise sollten Sie Nachricht von dem für Ihre Mutter zuständigen Nachlassgericht bekommen. Notfalls würde ich mich an Ihrer Stelle dort melden, damit man dort von Ihrer Existenz weiß.

Ein Pflichtteil steht Ihnen allerdings nur zu, wenn Sie nicht Erbe geworden sind, d.h. ein Sie enterbendes Testament vorliegt. Wenn Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht, unterliegt dieser Anspruch der Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie sollten also nicht zu lange warten, wenn Sie den Anspruch geltend machen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
Sie sind Kind der verstorbenen Mutter, also Erbberechtigt und haben mithin ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des ERbteils. Der Vater ist verpflichtet, über den Nachlass der Mutter eine Nachlassaufstellung zu fertigen und die Angaben eidesstattlich zu versichern. Fordern Sie ihn unter Fristsetzung (14-Tagesfrist mit Tagesangabe) auf, diese Nachlassaufstellung zu erteilen und mitzuteilen, was die Mutter in den letzten 10 Jahren anderweitig übertragen oder verschenkt hat, davon haben Sie nämlich auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in gleicher Höhe.
MfG
PB

Hallo,
das können Sie beim zuständigen Nachlassgericht erfahren. In Norddeutschland sind das die Amtsgerichte, zuständig nach dem Wohnort der Verstorbenen. In Süddeutschland sehr unterschiedlich: am besten beim Amtsgericht oder Stadtverwaltung erkundigen.
Dort können Sie als Kind der verstorbenen Mutter erfragen, ob ein Testament eröffnet wurde oder ein Nachlassvorgang überhaupt besteht. Ggf. sollten Sie einen Anwalt einschalten.
Mit freundlichen Grüßen,
S.

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Ob ein Testament eröffnet wurde, kann durch Einsicht in die Nachlassakte festgestellt werden.

Sie werden allerdings wohl keine Einsicht erhalten. Insoweit müssten Sie einen Anwalt mit der Akteneinscht beauftragen.

Hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Zur Klärung Ihrer erbrechtliche Situation ist die Einsicht jedenfalls sinnvoll.

Möglicherweise sind Sie ja auch gesetzlicher Erbe.

Sollten Sie Pflichtteilsberechtigter sein, sollten Sie allerdings nicht zu lange mit der Geltendmachung des Pflichtteils warten, weil ansonsten Ihr Pflichtteilsanspruch nach 3 Jahren zu verjähren droht.

Weitere Hinweise finden Sie auch unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und
informiert auch die Plichtteilsberechtigten.
Es ist natürlich möglich bein zuständigen Amtsgericht
(Amtsgerichtsbezirk wo der Erblasser zuletzt gemeldet war. Erfahrungsgemäß rate ich dazu einen Anwalt
aufzusuchen und diesen mit der Geltendmachung des Pflichtteil zu beauftragen!!
Es ist hier einiges zu beachten, angefangen mit der korrekten Aufstellung des Nachlassverzeichnisses bis hin zur Prüfung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen…
ml.

Anfrage von melittchen
ich war beim nachlassgericht, es ist kein testament vorhanden. nun will ich meinen vater schreiben. ob bei ihn zu hause ein testament vorhanden ist wenn ja möchte ich einsicht nehmen(frage>muss ich das schreiben
per einschreiben mit rückschein abschicken?) .ich bin mir fast sicher das ich darauf keine antwort bekomme.Was kann ich dann machen???

Hallo,
normalerweise sollten Sie Nachricht von dem für Ihre Mutter zuständigen Nachlassgericht bekommen. Notfalls würde ich mich an Ihrer Stelle dort melden, damit man dort von Ihrer Existenz weiß.

Ein Pflichtteil steht Ihnen allerdings nur zu, wenn Sie nicht Erbe geworden sind, d.h. ein Sie enterbendes Testament vorliegt. Wenn Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht,unterliegt dieser Anspruch der Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie sollten also nicht zu lange warten, wenn Sie den
Anspruch geltend machen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Spoth

Hallo Herr Philipp Spoth,
ich war beim nachlassgericht, es ist kein testament vorhanden. nun will ich meinen vater schreiben. ob bei ihn zu hause ein testament vorhanden ist wenn ja möchte ich einsicht nehmen(frage>muss ich das schreiben
per einschreiben mit rückschein abschicken?) .ich bin mir fast sicher das ich darauf keine antwort bekomme.Was kann ich dann machen???

Hallo,

wie ich Ihnen gerade zu Ihrer anderen Frage schrieb, kann ich Ihnen nur raten, sich an einen Anwalt zu wenden. Denn eine vollumfassende kostenlose Rechtsberatung kann, darf und möchte ich hier nicht erbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo, warum gehst du in der Annahme das ein Testament vorhanden sein muss? Vielleicht gibt es ja gar keins. Dann greift eh gesetzliche Erbfolge und du wärst als Abkömmling Miterbe.

ml.

Hallo, war lange krank, daher die späte Antwort.

Du wendest Dich an das Nachlassgericht und teilst denen mit, dass Du eine Tochter der Verstorbenen bist und erkundigst Dich, ob überhaupt ein Testament existiert. Ich habe da meine Zweifel, da Du eigentlich automatisch hättest informiert werden müssen.

Wenn Du dann noch Fragen hast, melde Dich wieder.
Ingeborg