Erbrecht, wer bekommt was

Hallo, ich hätte eine Frage: Ich (48) habe einen Ledigen Sohn (25),werde jetzt eine Frau heiraten die zwei Söhne hat, wie wird mein vermögen verteilt wenn ich sterbe, was bekommt mein unehelicher Sohn, was meine Frau und was deren 2 Söhne. Zählen die Söhne meiner zukünftigen Frau nach der Heirat als volle Erben oder nur meine Frau?

Hallo,
wenn Sie verheiratet sind, erben nach Ihrem Tod Ihre Ehefrau und Ihr leiblicher Sohn je zur Hälfte. Die Kinder Ihrer Frau sind - so Sie diese nicht adoptieren - nicht erbberechtigt. Wenn dann aber Ihre Frau verstirb, erben ihre Kinder den Anteil, den Sie ihr vererbt haben.

Alles klar?

MfG
PB

Hallo,

die Söhne Ihrer Frau zählen solange nicht als Erben, wie Sie sie nicht als eigene Kinder angenommen haben. Wenn also alles so bleibt wie es jetzt ist, dann würden nach Ihrer Hochzeit Ihre Frau und Ihr Sohn jeweils zur Hälfte erben.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Wenn du kein Testament macht erben deine Frau und dein Sohn zu je 1/2 Anteil.

ml.

ch (48) habe einen Ledigen Sohn(25),werde jetzt eine Frau heiraten die zwei Söhne ha. wie :wird mein vermögen verteilt wenn ich sterbe, was bekommt mein

unehelicher Sohn, was meine Frau und was deren 2 Söhne. Zählen die Söhne meiner zukünftigen Frau nach der Heirat als volle Erben oder nur meine Frau?

Hallo,die gesetzliche Erbfolge sieht so aus: Deine Frau erhält die Hälfte Deine Vermögens, die andere Hälfte geht an Deinen Sohn, die Söhne der Frau gehen leer aus.
Ingeborg

Soweit Sie Deutscher sind und Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, würde bei Ihrem Vorversterben, Ihr Sohn - zusammen mit Ihrer neuen Ehefrau - in Erbengemeinschaft die Hälft erben.
Die sollte vermieden werden.
Sie sollten daher erwägen mit einem Testament Ihren Nachlass zu regeln.

Ich stehe Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Warum könnte für Sie vosorgen sinnvoll sein?
http://www.vorsorgeordnung.de

Danke für Ihre Antwort

Danke für die Antwort

Danke für die Antwort.

Danke für die Antwort

Wenn du kein Testament macht erben deine Frau und dein Sohn zu
je 1/2 Anteil.

ml.

Danke für die Antwort…

Guten Tag Bernhart,

kommt drauf an, was Sie vereinbart haben, welchen Güterstand.

Gesetzlich wäre es so, bei Zugewinn und ohne Testament:

Ihre Frau erbt 3/4, Ihr Sohn erbt das andere Viertel. Die Söhne der Frau erben m. E. nichts.

Sollte es aber anders der Fall sein, werde ich mich wieder melden (frage mal meinen Chef, der ist Notar).

Können Sie aber durch Testament auch anders regeln. Da steht Ihnen frei, wie Sie es handhaben. #

LG aus Stuttgart Meli 1808

nur ihre frau und ihr leiblicher sohn, dann jeweils zur hälfte aber im vorfeld festlegen, nicht das ihr sohn nachher alt aussieht.