Erbrecht.....Wer erbt das Girokonto und wer bekommt das Sparbuch?

Guten Tag folgendes anliegen:
die Mutter meiner Frau (war damals 6 Jahre alt) hat wieder geheiratet und der Ehemann hat auch eine Tochter in die Ehe mitgebracht.
Meine Frau ist nicht adoptiert worden und hat auch nie den Namen angenommen.
Die Mutter meiner Frau hat damals ein Testament gemacht, da sie finanziell sehr gut da stand, er nicht.
Sie hatte ein Sparbuch der nur auf Ihrem Namen lief, der Ehemann durfte nur Geld abheben.
Jetzt ist folgendes passiert : Die Mutter meiner Frau ist in März 2018 verstorben. 4 Wochen später der Ehemann.
Es besteht noch ein Girokonto mit ca. 1000 Euro was die Eheleute gemeinsam nutzten.
Das Sparbuch hat noch 1500 Euro drauf.
Die Stiefschwester meiner Frau meint, dass das Sparbuch und das Girokonto Ihrem Vater nach dem Tod der Ehefrau gehört. Da Sie jetzt Alleinerbin ist, will sie an das Geld.
Aber laut Testament (siehe Anlage) wurde ein Pflichtteilverzichtsvertrag vereinbart. Weil die Mutter meiner Frau immer wollte, dass Ihre Tochter alles bekommt, wenn sie zuerst stirbt.
Wer erbt das Girokonto und wer bekommt das Sparbuch?

Gruß Andrea

Anmerkung: Foto mit persönlichen Daten entfernt
DropDeadDiva (FremdMod)

Von dem gemeinsamen Konto fällt üblicherweise 50% an den Hinterbliebenen Ehepartner und 50% an die gesetzlichen Erben. Prinzipiell könnten die Eheleute auch vorher eine Regelung getroffen haben, dass das Vermögen auf dem gemeinsamen Konto im Todesfall vollständig dem Hinterbliebenen Ehepartner zufällt, dass scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

Beim Sparbuch ist das normalerweise ähnlich: 50% an den Ehepartner und 50% an die restlichen Erben. Da in diesem Fall der gesetzliche Anteil ausdrücklich ausgeschlossen wurde, geht anscheinend nichts an den Ehemann und damit auch nichts an die Stiefschwester.

Unterm Strich: 500€ vom Girokonto des hinterbliebenen Ehemannes gehen an dessen Erben, der Rest und das Sparbuch (andere Erben ausgeschlossen) an deine Frau.

ianal.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das heißt das die hälfte des Girokonto an meine Frau geht (sie ist Einzelkind) und das Sparbuch komplett an meine Frau?

Ausserdem habe ich noch eine Frage.: Rechnungen/Verbindlichkeiten die auf dem Stiefvater laufen, muss ja die Tochter übernehmen?

sie soll „finanziell gut“ dagestanden haben, hinterlässt aber nur 2.500 € um die sich jetzt auch noch gestritten wird ?
Das reicht ja nicht mal für die Beerdigung.

Wenn das Schreiben was Du hier zeigst, von einem Notar auch wirklich beglaubigt wurde, dann haben die Eheleute einen gegenseitigen Pflichtteilsverzicht erklärt. Keiner sollte vom anderen erben.

Aber was steht denn im Testament an sich drin ? Wer soll erben ?

Wenn die leibliche Tochter der Mutter alles erben sollte, dann sollte das doch zur Klarheit auch so schriftlich niedergelegt sein.
Selbst wenn die gesetzliche Erbfolge allein ausreichen würde.

Da der Ehemann nichts erben konnte, so erbt doch auch dessen leibliche Tochter nichts. Nichts vom gemeinsamen Ehevermögen, nur was allein dem Vater gehörte.

MfG
duck313

sie hat vor 20 Jahren eine Haus geerbt von meiner Schwiegermutter und auf das Sparbuch hat die Mutter auch schon meiner Frau viel Geld mit der Zeit gegeben.

Wenn die leibliche Tochter der Mutter alles erben sollte, dann sollte das doch zur Klarheit auch so schriftlich niedergelegt sein.
[/quote]

Ja steht so im Testament (Name ist die Tochter)

Anmerkung: Foto mit persönlichen Daten sowie Namensnennung entfernt
DropDeadDiva /FremdMod)

Gut, die Tochter soll alles erben (Ausnahme „großer Voraus“- das ist mehr oder weniger der Hausrat und Hochzeitsgeschenke) im Rahmen eines Vermächtnisses, dass der (später verstorbene) Ehemann erfüllen muss.
Die Tochter ist nicht Erbin, sie ist Vermächtnisnehmerin- das ist rechtlich etwas anderes.
Hier mag es in der Abwicklung aber egal sein.

Es ist doch sogar ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, warum kümmert der sich nicht oder warum fragt man ihn nicht ? ist der auch schon tot ?

Es ist doch sogar ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, warum kümmert der sich nicht oder warum fragt man ihn nicht ? ist der auch schon tot ?

Wir haben eine Eröffnungsniederschrift bekommen, sonst nichts.
Der Testamentsvollstrecker ist schon Pensioniert, und nach Telefonische Rücksprache führen die kein Beratungsgespräch mehr (soll eine neue Regelung sein in Baden Württemberg)

Du weißt(hoffentlich) aber, ein Testamentsvollstrecker ist (hier) eine Privatperson, die die Erben ausgesucht haben um den Nachlass zu regeln und sicherzustellen, ihre Letzter Wille wird auch umgesetzt.
Meist ein Verwandter, dem Namen nach doch auch hier.

Das ist keine amtliche Person vom Gericht (das gibt es aber auch).

Aber wie auch immer, das Vermächtnis muss der Erbe erfüllen, das wäre die andere Tochter als Erbin des Vaters. Sie haftet auch für die Guthaben aus den Bankkonten, wenn die zum Vermächtnis gehören, wovon ich ausgehe.

Da muss sich deine Frau kümmern, von allein kommt da sicher nichts.

heißt das, es reicht wenn Ihr Bruder sicherstellt das "ihr Letzter Wille umgesetzt wird ?
Was genau muss er tun ?

Meine Frau hat das Sparbuch von Ihre Mutter und Sie hat auch eine Vollmacht für das Girokonto über den Tod hinaus.

Der Amtsverweser hat das Testament beurkundet, er ist logischerweise nicht der Testamentsvollstrecker.

Der Testamentsvollstrecker ist doch namentlich genannt. Wie kommst Du also auf die Idee, das könnte der - ebenfalls namentlich genannte - Amtsverweser sein.
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1 Like

die die Erblasser ausgesucht haben
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Nichts.

Lies doch einfach was im Testament steht:
Testamentsvollstreckung endet am x. Juli 1990
(oder so ähnlich formuliert).

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Du kannst anscheinend auch nicht lesen.
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Ob ich das nochmal erlebe, daß Du den Unterschied begreifst?

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1 Like

Ähm - das ist schlicht Unfug. Vererbt werden doch keine Einzelteile, sondern eine Gesamtmenge. Oder was genau wollen die Erben mit einer halben Schublade?

Erstmal wird ALLES zusammengetragen, was zu vererben ist! Liste machen! Dann teilen!

Es ging hier explizit um das gemeinsame Konto, da gelten andere Regeln, soweit ich die Gesetze verstehe.

es gibt nur noch das Sparbuch und das Girokonto