Erbrecht, wer ist Ansprechpartner?

Hi liebe Wissenden,

mal sone ganz allgemeine Frage :wink:

angenommen ein Verwandter von Person X ist verstorben, aber X hat keinen Kontakt mehr zur Familie, den X’sens :wink:

wie kann X herausfinden, ob ihm etwas vererbt wurde und sich die X’sens nicht alles alleine abgreifen?? An wen kann X sich wenden?

lieben Dank im Voraus
Julian

Hallo Julian,

wenn alles ordentlich abläuft, bekommt Person X einen Bescheid vom Amtsgericht mit Kopie des Eröffnungsprotokolls in der Nachlaßsache.

Wenn die Verwandtschaft das Testament unterm Bett gefunden und aufgefressen hat, dann kommt es darauf an, ob Person X Anrecht auf einen Pflichtteil hat.

Gruß!

Horst

Hallo,

wenn alles ordentlich abläuft, bekommt Person X einen Bescheid
vom Amtsgericht mit Kopie des Eröffnungsprotokolls in der
Nachlaßsache.

So ist es, man kann sich aber durchaus auch persönlich beim zuständigen Nachlassgericht in Sachen Lieschen Müller mit Nachweis des Verwandtschaftsgrades melden.

Wenn die Verwandtschaft das Testament unterm Bett gefunden und
aufgefressen hat, dann kommt es darauf an, ob Person X Anrecht
auf einen Pflichtteil hat.

Der erste Teil der Antwort hat durchaus etwas Wahres. Teilweise verschwinden ungeliebte Testamente einfach so (weshalb so ein Ding beim Nachlassgericht einfach besser aufgehoben ist, wenn man Probleme erwartet). Der zweite Teil überzeugt mich allerdings nicht. Ein Pflichtteil kann sich doch nur ergeben, wenn ein gesetzlicher Erbe durch gewillkürte Erbfolge (Testament) enterbt wurde, aber das Glück hat in den Kreis der Pflichtteilsberechtigten zu fallen. Gibt es kein Testament (mehr) gilt gesetzliche Erbfolge und derjenige wird Erbe. Einen Pflichtteilsberechtigten, der nicht auch gesetzlicher Erbe wäre, gibt es nicht.

BTW: Unabhängig davon kann man natürlich das Erbe ausschlagen und seinen Pflichtteil geltend machen.

Gruß vom Wiz

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