Erbrecht - Wer muss aktiv werden

Guten Tag.

Es sei folgende Situation gegeben.

Ein Ehepaar hat 2 Kinder.

Im Grundbuch sind folgende Eigentumsverhältnisse eingetragen:

Wohnhaus 1, gemeinsam genutzt
Ehefrau 1/2
Ehemann 1/2

Wohnhaus 2, vermietet
Ehemann 1/1

Der Ehemann verstirbt.
Es existiert kein Ehevertrag.
Es existiert kein Testament.

Wie sehen die Eigentumsverhältnisse jetzt aus?
Wer muss aktiv werden um die Eigentumsveränderungen im Grundbuch einzutragen; es gibt ja kein Testament das „vollstreckt“ wird?
Schaltet sich eine Behörde ein?

Für Informationen dankt und grüsst herzlich
Klaus

Hallo, die Haupterbin sollte vielleicht das größte Interesse an der
Grundbuchbericht.haben, weil diese bis zu einem Jahr? oder innerhalb
2 Jahren? kostenfrei ist. Gruß

Hallo,

Ein Ehepaar hat 2 Kinder.
Wie sehen die Eigentumsverhältnisse jetzt aus?

Das ist im Gesetz (absichtlich) nicht konkret geregelt. Am besten einigt man sich untereinander.
Es wäre also auch denkbar sich darauf zu einigen daß das selbstgenutze Haus ganz auf die Ehefrau übergeht und sich die Kinder das Vermietete teilen (weniger Miteigentümer erleichtern das Leben ungemein, wenn es irgendwann mal verkauft werden soll/muß). Etwas sonstiges Vermögen wird ja auch noch da sein, um für den dann meist nötigen Wertausgleich zu sorgen.

Cu Rene

Hi,

Das ist im Gesetz (absichtlich) nicht konkret geregelt. Am
besten einigt man sich untereinander

seit wann? Liegt kein Testament vor, regelt das Gesetz wer was erbt. In welcher Höhe der überlebende Ehegatte gegenüber den Kindern erbt, hängt vom Güterstand der Ehe ab:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…

Es wäre also auch denkbar sich darauf zu einigen daß das
selbstgenutze Haus ganz auf die Ehefrau übergeht und sich die
Kinder das Vermietete teilen (weniger Miteigentümer
erleichtern das Leben ungemein, wenn es irgendwann mal
verkauft werden soll/muß). Etwas sonstiges Vermögen wird ja
auch noch da sein, um für den dann meist nötigen Wertausgleich
zu sorgen.

Das verstehe ich nicht, denn auch vom sonstigen Vermögen steht jedem der Erben sein Teil zu.

Gruß
Tina

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Hallo Engelchen,

da kein Ehevertrag besteht sollte die gesetzliche Zugewinngemeinschaft gelten (bin mir aber nicht sicher).

Mich würde aber auch interessieren, wer die Änderung der Eigentumsverhältenisse im Grundbuch ändern lassen muss (es kann ja kein Verstorbener Eigentümer sein)?
Oder wird das von Gesetzes wegen vorgenommen?

Gruß
Klaus

Hi,

Mich würde aber auch interessieren, wer die Änderung der
Eigentumsverhältenisse im Grundbuch ändern lassen muss (es
kann ja kein Verstorbener Eigentümer sein)?

die Erben können die Umschreibung verlangen. Hierzu benötigen sie aber einen Erbschein. Einen Erbschein beantragt man entweder über einen Notar oder beim Nachlaßgericht (AG am Wohnort des Verstorbenen)

Oder wird das von Gesetzes wegen vorgenommen?

Nein, es wird nicht von Amts wegen vorgenommen. Soweit ich weiß, muß man die Umschreibung selbst verlangen.

Gruß
Tina

Hi, ohne Testament erbt die Ehefrau 1/2, setzt sich zusammen aus 1/4 Erbe und 1/4 des sogenannten Voraus.
Beide Kinder erben je 1/4.
Die Berichtigung des Grundbuches ist innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Tode kostenlos.
Im geschilderten Fall bilden die Erben eine Erbengemeinschaft.
MfG ramses90

Hallo,

Das ist im Gesetz (absichtlich) nicht konkret geregelt. Am
besten einigt man sich untereinander

seit wann? Liegt kein Testament vor, regelt das Gesetz wer was
erbt. In welcher Höhe der überlebende Ehegatte gegenüber den
Kindern erbt, hängt vom Güterstand der Ehe ab:

Das regelt nur die Anteile, aber wie konkret aufzuteilen ist, steht nirgends. Wäre ja unpraktisch, wenn man den Perserteppich halbieren müßte, nur weil zwei Kinder je zur Hälfte erben.

Cu Rene

Hallo,

ohne Testament erbt die Ehefrau 1/2, setzt sich zusammen
aus 1/4 Erbe und 1/4 des sogenannten Voraus.

Aber die Hälfte von allem gehört ihr ohnehin schon und das gehört dann auch nicht zum Erbe, oder? Wobei man da noch Geschenke, andere Erbschaften etc. außen vor lassen muss, oder?
Gruß
loderunner

Hallo,

ohne Testament erbt die Ehefrau 1/2, setzt sich zusammen
aus 1/4 Erbe und 1/4 des sogenannten Voraus.

Aber die Hälfte von allem gehört ihr ohnehin schon und das

Nein , die hälfte von allem gehöhrt der Ehefrau (mein beileid) nicht.
Die Frage ist gehöhrt ihr die Hälfte vom Eigentum wo sie mit 1/2 drinne steht.
Ich glaube aber genau deswegen hat die Ehefrau auch ein sonderecht das sie eben 1/4 mehr kriegt, da ihr ja sowieso die hälfte in der Ehe gehöhrt und somit kriegt sie danach dann auch nur wieder die hälfte und nicht 75% vom gemeinsamen kuchen :smile:

gehört dann auch nicht zum Erbe, oder? Wobei man da noch
Geschenke, andere Erbschaften etc. außen vor lassen muss,
oder?

Nur wenn man das auch nachweisen kann das es Geschenke an die Ehefrau alleine sind.

Gruß
loderunner

Genau deswegen , so glaube ich, ist ein Testament bzw Ehevertrag sinnvoll , damit das geregelt wird .

Oder wird das von Gesetzes wegen vorgenommen?

Nein, es wird nicht von Amts wegen vorgenommen. Soweit ich
weiß, muß man die Umschreibung selbst verlangen.

Gruß
Tina

Aus erfahrung kann ichnur sagen, das man sich z.b. einen Erbschein hohlen kann in dem die Grundbucheintragung mit vorgenommen wird . Das beantragt man und wird dann wiederum ans Grundbuchamt geschcikt wo dann die Erbgemeinschaft eingetragen wird . Von selber passiert da aber garnichts .

Hallo,

ohne Testament erbt die Ehefrau 1/2, setzt sich zusammen
aus 1/4 Erbe und 1/4 des sogenannten Voraus.

Aber die Hälfte von allem gehört ihr ohnehin schon und das
gehört dann auch nicht zum Erbe, oder? Wobei man da noch
Geschenke, andere Erbschaften etc. außen vor lassen muss,

Hi, die Hälfte von allem gehört ihr eben nicht ohnehin schon.
Erst durchs Erbe gehört ihr dann insgesamt 1/2
Beim gemeinsam genutzten Haus steht sie nur mit 1/2 im Grundbuch und das bleibt ihr auch. Vom restlichen 1/2 bekommt sie 50% und jedes Kind 25%.
Und was heisst andere Erbschaften? Wenn die Ehefrau geerbt hat, gehört das selbstverständlich nicht zum Erbe des verstorbenen Ehemannes/Vaters.
Hier könnte höchstens der Zugewinn eine Rolle spielen.
Wenn die Ehefrau wertvolle Geschenke vom Ehemann innerhalb der letzten 10 Jahre bekommen hat, könnten die Kinder nach dem Abschmelzungsmodell verlangen, dass der dann entstehende Restwert dem väterlichen Erbe zugeschlagen wird.
MfG ramses90

Gruß
loderunner

Hallo,

Aber die Hälfte von allem gehört ihr ohnehin schon und das
gehört dann auch nicht zum Erbe, oder? Wobei man da noch
Geschenke, andere Erbschaften etc. außen vor lassen muss,

Hi, die Hälfte von allem gehört ihr eben nicht ohnehin schon.

Sondern was genau? Ging es hier nicht um eine Zugewinngemeinschaft?

Beim gemeinsam genutzten Haus steht sie nur mit 1/2 im
Grundbuch und das bleibt ihr auch.

Eben das meinte ich ja. Und beim Inhalt des Hauses und dem übrigen Besitz sollte es doch auch so sein, oder?

Und was heisst andere Erbschaften? Wenn die Ehefrau geerbt
hat, gehört das selbstverständlich nicht zum Erbe des
verstorbenen Ehemannes/Vaters.

Richtig, das meinte ich. Wobei das natürlich auch umgekehrt gitl, wenn der Mann etwas geerbt hat, richtig?

Hier könnte höchstens der Zugewinn eine Rolle spielen.

Eben.

Wenn die Ehefrau wertvolle Geschenke vom Ehemann innerhalb der
letzten 10 Jahre bekommen hat, könnten die Kinder nach dem
Abschmelzungsmodell verlangen, dass der dann entstehende
Restwert dem väterlichen Erbe zugeschlagen wird.

So weit hatte ich noch gar nicht gedacht.
Gruß
loderunner

Hallo,

Nein , die hälfte von allem gehöhrt der Ehefrau (mein beileid)
nicht.

Sondern?

Die Frage ist gehöhrt ihr die Hälfte vom Eigentum wo sie mit
1/2 drinne steht.

Wo steht man denn drinne bei einem Stuhl oder einem Bett?

Ich glaube aber genau deswegen hat die Ehefrau auch ein
sonderecht das sie eben 1/4 mehr kriegt, da ihr ja sowieso die
hälfte in der Ehe gehöhrt und somit kriegt sie danach dann
auch nur wieder die hälfte und nicht 75% vom gemeinsamen
kuchen :smile:

Komisch, genau das war aber die Aufteilung, als mein Vater gestorben ist.

Nur wenn man das auch nachweisen kann das es Geschenke an die
Ehefrau alleine sind.

Mit Nachweis hat das ja nun erstmal gar nichts zu tun, außerdem ist es das gleiche Problem natürlich auch mit Geschenken an den Verstorbenen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Das ist im Gesetz (absichtlich) nicht konkret geregelt. Am
besten einigt man sich untereinander

seit wann? Liegt kein Testament vor, regelt das Gesetz wer was
erbt. In welcher Höhe der überlebende Ehegatte gegenüber den
Kindern erbt, hängt vom Güterstand der Ehe ab:

Das regelt nur die Anteile, aber wie konkret aufzuteilen ist,
steht nirgends. Wäre ja unpraktisch, wenn man den
Perserteppich halbieren müßte, nur weil zwei Kinder je zur
Hälfte erben.

Hi,

doch regelt es, alle Vermögensgegenstände die der Erblasser hinterläßt, gehören den Erben gemeinsam zu den jeweiligen Erbteilen.

Wie man sich untereinander einigt ist Privatsache, rein rechtlich gehört jeder Gegenstand der Erbengemeinschaft gemeinsam.

Gruß
Tina

Aus erfahrung kann ichnur sagen, das man sich z.b. einen
Erbschein hohlen kann in dem die Grundbucheintragung mit
vorgenommen wird .

Ähm, nein. Einen Erbschein beantragt man beim Nachlassgericht. Der Erbschein ist, vereinfacht ausgedrückt, der Nachweis das und zu welchem Teil man Erbe geworden ist.

Mit dem Erbschein geht man dann zum Grundbuchamt und läßt sich als neuen Eigentümer eintragen. Damit hat das Nachlassgericht nichts zu tun.

Das beantragt man und wird dann wiederum

ans Grundbuchamt geschcikt wo dann die Erbgemeinschaft
eingetragen wird .

Richtig.

Von selber passiert da aber garnichts .

Vermutlich nicht.

Wenn die Ehefrau wertvolle Geschenke vom Ehemann innerhalb der
letzten 10 Jahre bekommen hat, könnten die Kinder nach dem
Abschmelzungsmodell verlangen, dass der dann entstehende
Restwert dem väterlichen Erbe zugeschlagen wird.

Hi,

das ist so nicht richtig. Die Frist (inkl. Abschmelzung) beginnt bei Ehepartnern erst mit der Auflösung der Ehe (Tod/Scheidung). Daher können auch Geschenke, die vor 20 Jahren gemacht wurden, noch Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.

In diesem Fall würde die Frist erst beim Tod des Ehepartners zu laufen beginnen, eine Abschmelzung hat demzufolge noch nicht stattgefunden.

http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html

Gruß
Tina

Hallo,

ohne Testament erbt die Ehefrau 1/2, setzt sich zusammen
aus 1/4 Erbe und 1/4 des sogenannten Voraus.

Aber die Hälfte von allem gehört ihr ohnehin schon und das

Hi,

Nein , die hälfte von allem gehöhrt der Ehefrau (mein beileid)
nicht.

warum nicht?

Die Frage ist gehöhrt ihr die Hälfte vom Eigentum wo sie mit
1/2 drinne steht.

Nein, das steht fest. Im Grundbuch ist sie als Eigentümerin zu 1/2 eingetragen, diese Hälfte gehört also ihr.

Ich glaube aber genau deswegen hat die Ehefrau auch ein
sonderecht das sie eben 1/4 mehr kriegt, da ihr ja sowieso die
hälfte in der Ehe gehöhrt und somit kriegt sie danach dann
auch nur wieder die hälfte und nicht 75% vom gemeinsamen
kuchen :smile:

Dann hätte sie ja nicht geerbt, denn die Hälfte hat ihr ja schon gehört.

Nur wenn man das auch nachweisen kann das es Geschenke an die
Ehefrau alleine sind.

Dann?

Genau deswegen , so glaube ich, ist ein Testament bzw
Ehevertrag sinnvoll , damit das geregelt wird .

Das ist geregelt, je nach Güterstand ein bischen anders, steht alles im BGB.

Gruß
Tina