Erbrecht. Wie gehe ich vor nach dem Tod des Ehegatten?!

Hallo,
Vor ca 3 Wochen ist mein Vater verstorben. Leider denken wir erst jetzt über den Fall „Erbe“ nach. Er hinterlässt 2 Kinder und eine Witwe. Wie sehen nun unsere nächsten Schritte aus? Müssen wir zu iwelchen Ämtern um das zu regeln oder werden wir angeschrieben? Es gibt sowieso nicht wirklich was zu erben außer evtl Versicherungen oder sowas (also kein Reichtum vorhanden ), wir Kinder möchten auch das alles, was auch immer da rauskommt, unserer Mutter zukommt.

Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.

Mfg

Martin

Die Erbschaft ausschlagen; entweder beim Notar oder Amtsgericht. Innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerdens der Erbschaft. Ergo noch ca. 3 Wochen Zeit.

Versicherungen auf die Mutter übertragen lassen oder kündigen wenn sie durch Vaters Tod hinfällig geworden sind.
Eventuellen Grund- oder Immobilienbesitz auf die Mutter beim Grundbuchamt ändern lassen, ist kostenlos. Dazu benötigt man zwingend einen Erbschein.
Mietvertrag, dem Vermieter schriftlich, per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass sie die Wohnung als Mieterin übernimmt.
Erbschein beantragen, es sei denn, dass ein öffentliches (notarielles) Testament vorhanden ist.
Mit dem Erbschein oder dem Eröffnungsprotokoll des öffentlichen Testamentes Bankkonten auf die Mutter übertragen lassen.
Bestatter fragen was der schon alles erledigt hat, z.B Meldung an den Rentenversicherungsträger.
Mein Beileid und mfG ramses90

Geht´s eigentlich noch unqualifizierter?
Es ist keine Rede von einem überschuldeten Erbe, dass diese Maßnahme erforderlich machen würde.
Kopfschüttel. ramses90

Also Grund oder Immobilien gibt es nicht. Ein Testament ebenso nicht. Wo beantragt man einen Erbschein und wer braucht ihn, also nur meine Mutter oder auch wir Kinder?

Danke für dein Beileid Ramses

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Das bedeutet, Mutter erbt zu 1/2, die Kinder teilen sich die verbeibende Hälfte.
Wenn die Kinder nicht erben wollen, müssen sie das Erbe vor Gericht binnen 6 Wochen nach Kenntnis des Todesfalles ausschlagen. Dann erbt die Mutter allein und benötigt dafür den Erbschein.
Wenn die Kinder nicht ausschlagen wollen kann auch ein gemeinsamer Erbschein beantragt werden
Die Beantragung erfolgt beim Nachlassgericht, am Wohnsitz des Verstorbenen. Die Kosten dafür richten sich nach der Höhe der Hinterlassenschaft.
Die Erbschaftssteuerlichen Freibeträge:
Ehefrau 500000.-€
Kinder 400000.-€
ramses90

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