Erbrecht- Wieviel steht mir vom Wohneigentum zu?

Mein Vater ist im Dez.2010 vestorben. Er war in 2.Ehe verheiratet. Diese Frau brachte ein Haus mit in die Ehe! Sie hatten keine Gütertrennung gemacht und lebten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Heisst das nun das auf diesem Haus ich nun als seine Tochter mit 1/4 Anspruch habe? Bzw. sie mich anteilig auszahlen müsste?
Hoffe hier kann mir jemadn antwort auf meine Frage geben!

Libe Grüße Katja

Hallo Katja,

nein, das heißt es nicht. Sie haben nur dann einen Anspruch, wenn Ihr Vater Miteigentümer des Hauses war. So wie Sie es schildern war das aber wohl nicht der Fall.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

hallo,also wenn sie das haus schon hatte und nicht während der ehe von beiden angeschafft wurde,dann gehört das haus ihr allein.sonst wäre es gütergemeinschaft!ich finde das auch in so einem fall wie bei ihnen gut so,da ich moralisch gesehen,leider nicht nachvollziehen kann,wie man als kind des ehemannes überhaupt auf etwas anspruch erheben kann,was die frau besass!!sorry!

Hallöchen,
Sie kennen leider nicht die ganzen Hintergründe! Daher nehm ich es in Kauf nun von Ihnen abgestempelt zu werden. Finde es z.B. auch moralisch nicht in Ordnung wenn mein Vater eine Sterbeversicherung abgeschlossen hatte und diese Dame in dieser Versicherung eingetragen ist und diese nun diese Summe nicht für die Beerdigung nimmt wie es ja eigentlich vorgesehen war von meinem Vater sondern ich die Beerdigungskosten tragen musste! Was ich gern getan habe aber nur so nebenbei! Dies war auch nur eins von vielen Beispielen! Liebe Grüße

Zugewinn heißt was sie zusammen erwirtschaftet haben.das Haus hat sie aber schon vorher gehabt.Gibt es Kinder von dieser Frau??

Hallöchen!
Ja sie hat auch Kinder! In dem Brief von ihrem Anwalt steht: Wir weisen darafhin, dass unsere Mandantin mit ihrem verstorbenen Ehemann im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat und ein anderer Güterstand nicht vereinbart wurde.
Weswegen ich auch nur frage ist mein Vater hat in den letzten 15 Jahren sehr viel in dieses Haus reingesteckt!
Liebe Grüße

Zugewinn heißt was sie zusammen erwirtschaftet haben.das Haus
hat sie aber schon vorher gehabt.Gibt es Kinder von dieser
Frau??

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die 2. Ehefrau noch lebt. Hat sie das Haus dem Vater mit vermacht? Wenn sie nämlich noch Alleineigentümerin des Hauses ist, wird sie dieses nicht an Sie vererben, es sei denn, ein Testament liegt vor. Einen Zugewinnanspruch hat nämlich auch nur der Ehepartner und nicht die Kinder. Sie also als Tochter des verstorbenen Vaters können seinen Zugewinnanspruch wohl nicht erben. Den des Vaters erbt, bzw. geht allein auf die Ehefrau über. Sie erben allein von dem Vermögen des Vaters -wenn Sie alleinige Tochter sind, die Hälfte. Sie erben -wie bereits gesagt - nicht das Vermögen der Ehefrau, wenn Sie nicht adoptiert wurden.
mfG
PB

Hallo,

man kann nur das erben, das im Vermögen des Erblassers stand. Das Haus ist bleibt im alleigne Egentum der Frau, daran ändert auch die Ehe auch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft nichts.

Du hast keinen Anspruch auf einen Hausanteil.

Ingeborg

ja,mag sein-tut mir leid!was die beerdigungskosten angeht:die frau ist doch die erbin,nehm ich an.dann muss sie das auch bezahlen!nus so nebenbei!
liebe grüsse und nichts für ungut!

Wenn du das einzige Kind bist und es kein testament gibt erbst du 1/2.

Wenn es ein Testament gibt in dem die Ehefrau alles erbt, steht dir ein Pflichteilsanspruch in Geld in Höhe von 1/4 zu, also auch 1/4 in Geld aus dem Hauswert.

ml.

Hallo, tut mir leid - da kann ich nicht helfen. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir allerdings daß Sie dort wohl nichts zu erwarten haben weil das haus mit in die Ehe gebracht wurde.
Gruß

hallo alisha06
leider kann ich darüber keine auskunft erteilen. vielleicht haben sie bei jemand anderem glück
lg sicha

Hallo Katja,
das Haus gehört weiterhin der zweiten Frau Deines Vaters. Sie steht wahrscheinlich auch als Eigentümerin im Grundbuch. Unter normalen Umständen wirst Du keinen Anspruch haben, es sei denn, Dein Vater wurde als Miteigentümer eingetragen.
mfg
Lara50

Hallo alisha06,

der Einbringungsgegenstand kam nicht in den Nachlass des Vaters. Die Einbringung war auch nicht Zugewinn des Vaters. Nur ein eventueller Wertgewinn seit Einbringung wäre zugewinnausgleichspflichtig. Erben sind nicht zugewinnberechtigt.

LG aus Stuttgart

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Es kommt darauf an, ob Ihr Vater (1/2) Eigentümer des Hauses geworden ist.

Allein durch die Eheschließung kommt es jedoch nicht zur Eigentumsverschiebung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Das Haus bleibt im Eigentum der Ehefrau. Der Vermögensteilung unterliegt nur der Zugewinn ab dem Tag der Eheschließung.

Hallo!

Also ich würde sagen, wenn Sie das Haus in die Ehe mitgebracht hat, gehört es auch weiterhin ihr alleine…

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen…

GLG Melanie