Nach welcher Zeit würde meine jetzige Lebensgefährtin (47)Anspruch auf meine Witwenrente haben, wenn ich(57) sie jetzt heiraten würde. Ich besitze ein Einfamilienhaus und wie wäre da die Erbfolge ohne extra Testament, da ich noch eine (gierige) Schwester und einen Bruder(beide jünger als ich)habe und diese scharf auf mein Haus wären. Ich möchte das meine zukünftige Frau so lange wie sie möchte in meinen Haus leben kann und anschliesend bestimmt was mit dem Haus geschied.
Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Kaiser
Geschwister haben nur dann einen Erbanspruch wenn kein Ehepartner oder Kinder da sind.
Anspruch auf Witwenrente?? Keine Ahnung - glaube 1 Jahr. Einfach mal beim Rententräger nachfragen - wie sich das verhält.
Hoffe geholfen zu haben. Gruß Sylvia
hallo Hermann,
leider kann ich ihnen auf ihre Frage keine Antwort geben, tut mir leid.
lg sicha
Hallo Herr Kaiser,
zur Witwenrente kann ich leider nichts sagen.Dafür reicht aber eine tel. Anfrage bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie ein Testament machen. Das geht auch schon jetzt. Von ihnen handgeschrieben mit Datum und Unterschrift und dann beim Amtsgericht in Verwahrung gegeben.(Damit es sicher gefunden wird. Das ist sicher und sehr preiswert.Besser wäre ein gemeinsames Testament, was auch jetzt schon geschrieben werden kann. Da müsste dann wieder handschriftlich von ihrer zukünftigen Frau drauf stehen, dass das geschriebene
Testament auch ihr letzter Wille ist. Ebenfalls mit Datum und Unterschrift. Sollten Sie Kinder/Eltern haben, wäre ein notarielles Testament besser, weil der Notar auch umfassend berät.
Hallo,
ich bin jetzt kein Rentenberater, den Sie aber kostenlos befragen könnten. In der Nähe - bei der Stadtverwaltung nach der Adresse fragen - ist bestimmt ein solcher zu finden.
Unverbindlich kann ich Ihnen sagen, dass die Mindestehezeit ein Jahr beträgt. Aber auch ein Zeitraum von 5 Jahren Ehezeit stehen im Raum.
Zur Erbfolge gilt Folgendes:
Wenn die Ehe ohne Anfrechtungsmöglichkeit Bestand hat, erbt der Ehegatte wenn der Verstorbene keine Kinder hinterlässt, einen halben Erbanteil und einen viertel Zugewinnanspruch, also 3/4 Anteil vom Nachlass. Der rest geht an die Eltern bzw. wenn verstorben, an die Geschwister usw.
Bei einem Testament hätten nur die Eltern einen Pflichtteilsanspruch, nicht aber die Geschwister, was auch wichtig sein kann.
Übrigens, Sie könnten Ihrer Lebensgefährtin auch jetzt schon ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht an der Immobilie einräumen. Aber: ein Testament kann man jederzeit ändern, wenn Probleme auftauchen, eine Grundbucheintragung nur mit Bewilligung (Zustimmung) des Berechtigten.
Alles klar?
MfG
PB
Vielen Dank für ihre Hilfe!!!
Gruß Hermann
Nach gesetzlicher Erbfolge erbt Ihre Ehefrau allein, wenn Ihre Elter vorverstorben sein sollten. Warum nicht ein (Einzel-)Testamament aufsetzen?
Zur Witwenrente wegen der rechtlich unübersichtlichen Lage den Rententräger fragen.
Schauen Sie mal hier in dem Link,da ist alles genau beschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Rente_wegen_Todes
Die Verwandten können ganz einfach nichts bekommen:machen Sie ein Testament und setzen Sie die Frau als alleinige Erbin ein.Geschwister sind nicht pflichtteilberechtigt.Ohne Testament würde die gesetzliche Erbfolge eintreten,dann würden die Geschwister auch einen teil bekommen,was Sie ja vermeiden wollen.
Ich hoffe ich konnte helfen!
Hallo Herr Kaiser,
die Frage nach der Rente kann ich Ihnen nicht beantworten, aber ich vermute, dass eine Witwenrente dann gezahlt wird, wenn der Ehemann verstorben ist.
Was die Erbfolge angeht, frage ich mich, was Sie daran hindert, ein Testament zu errichten?
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Guten Tag Nadiya1965,
sofort nach der Heirat. Allerdings wird diese dann nicht sehr hoch ausfallen. Wie hoch genau, weiß ich leider auch nicht. Kann so etwas leider nicht selbst berechnen.
Der Anspruch besteht allerdings am ersten Tag nach der Heirat.
Wenn Sie sie als Alleinerbin einsetzen, bekommen Ihre Geschwister gar nichts, da Sie mit Ihnen nicht in gerader Linie verwandt sind (Großeltern, Eltern, Kinder Enkel ist 1. Linie).
Sie müssten dies allerdings in einem Testament so auch regeln.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
LG aus Stuttgart
Vielen Dank!!!
Gruß Hermann
Wenn eine Partnerschaft nicht auf dem Papier steht ( also nicht gesetzl eingetragene Partnerschaft ist ) so hat die Partnerin keinen Erbanspruch.
Wenn keine Kinder da sind so werden e i n g e t r a g e n e Lebenspartner behandelt wie Ehepartner im Erbrecht.
Wenn keine leiblichen oder adoptierten Kinder da sind, so ist der eingetragene Lebenspartner Alleinerbe. Brüder und schwester des Erblassers sind nicht erbberechtigt.