Wenn ein 2 Familienhaus vererbt wird, in dem die Eltern noch leben ( lebenslanges Wohnrecht), geht dann nach deren Ableben das Inventar dieser Wohnung in den Besitz der Erben über, oder haben die Geschwister der Erben das Recht sich die Rosinen aus dieser Wohnung zu nehmen und die Entsorgung des Restes den Erben zu überlassen? ( Die Geschwister haben sich ihren Erbteil auszahlen lassen.)
Hi,
man kann nur etwas vererben, wenn man stirbt. Ist hier eine Schenkung gemeint? Wenn ja, was sagt der Übergabe/Schenkungsvertrag bezüglich des Inventars?
Falls dort nichts geregelt ist, Erben beim Tod der Eltern die Erben zu den Teilen, die im Testament festgelegt sind. Ist kein Testament vorhanden erben die Erben zu gleichen Teilen (sofern es die Abkömmlinge des Erblassers sind).
Gruß
Tina
Hallo auch,
man kann nur etwas vererben, wenn man stirbt.
das kann man auch „ableben“ nennen. Siehe UP.
Gruß, Karin
Hallo auch,
man kann nur etwas vererben, wenn man stirbt.
das kann man auch „ableben“ nennen. Siehe UP.
Hi,
?
Es ging darum:
Wenn ein 2 Familienhaus vererbt wird, in dem die Eltern noch leben
Die Eltern haben ein lebenslanges Wohnrecht. Da ist davon auszugehen, daß das Haus übergeben / verschenkt und nicht vererbt wurde.
Steh ich irgendwo auf dem Schlauch?
Gruß
Tina
Ich vermute, du meinst dies:
Hallo Achat!
Vielleicht wolltest du dies wissen?
Von 3 Geschwistern haben sich a und b den Erbteil vor dem Ableben der Eltern auszahlen lassen. C erbt das Haus, indem er mit den Eltern lebte (?). Haben a und b noch Ansprüche auf Teile des Erbes, z. B. Inventar des Hauses?
Gruß!
Karl
Die Hinweise auf Wohnung, Wohnungsrecht, Haus und Geschwister sind nicht recht verständlich bzw. verstellen die richtige Fragestellung. - Gefragt ist doch wohl,wer neuer Eigentümer der Nachlassgegenstände wird.
Alleineigentümer werden die Erben als Rechtsnachfolger des/der Verstorbenen, bei Haushaltsgegenständen gegebenenfalls der überlebende Ehegatte/eingetr. Partner