Hallo, wer kann helfen wohne schon 27 Jahre in meiner Wohnung bei moderater Miete. Jetzt ist meine Vermieterin verstorben und hat mir folgendes Vermächtnis hinterlassen. Das Mietverhältnis soll außerordentlich Kündbar sein Miete wird weiter bezahlt auch Mieterhöhung ist möglich im gesetzlichen Rahmen. Ein Sicherungswohnrecht soll im Grundbuch eingetragen werden.
Meine Frage welche Kosten insbesondere muss ich Erbschaftsteuer bezahlen auch wenn die Miete weiter bezahlt wird ? Bin Rentner mit 1050 € und beides Miete und Erbschaftsteuer wären für mich nicht machbar !!
Hallo Steve, lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Zum Verständnis ich lebe schon 27 Jahre in der Wohnung zur Miete (moderat) geerbt hat die Wohnung der Bruder meine verstorbenen Vermieterin. Im Nachlass meiner Vermieterin steht als Vermächtnis für mich als Mieter !! Das Mietverhältnis soll außerordentlich Kündbar sein .Miete wird aber weiter bezahlt an den Bruder (Erbe der Wohnung) auch ein Mieterhöhung ist möglich durch den neuen Besitzer .
Das ganze kann im Grundbuch eingetragen werden was ich dann veranlassen müsste .
Die Frage die ich mir stelle? da ich ja weiter Miete bezahle muss ich trotzdem Erbschaftsteuer bezahlen.
Weil Erbschaftsteuer und weiter Miete wird dann zu heftig für mich.
Gruß Frank
Wie lautet der genaue Wortlaut des Vermächtnisses zu deinen Gunsten ?
Die Frage ist, ob das Wohnrecht was dir vermacht wurde und was der Bruder als Erbe gewähren muss einen Geldwert hat. Denn Du bleibst ja Mieter wie bisher, zahlst alles, Miete/NK , Erhöhung möglich wie vorher auch usw. Und außerordentlich kündigen kann man dich auch .
Übrigens, die Eintragung im Grundbuch muss der Erbe(Bruder) vornehmen und bezahlen.
Das kann kaum mehr wert sein als dein Freibetrag von 20.000 €.
im Prinzip richtig, aber wer ein Vermächtnis bekommt, der erhält ja oft einen Geldwert und der muss (natürlich- oder hast Du schon mal erlebt das Finanzamt lässt einen aus den Klauen ?) versteuert werden.
Ist zwar keine Erbschaft- sondern Schenkungssteuer, aber nach gleicher Berechnungsart und auch mit den gleichen Freibeträgen. Nichtverwandte 20.000 € aber höchster Steuersatz, Start mit 30%.
Hallo,
aber, was hat er denn geerbt - doch wohl nur das Wohnrecht, und sogar das ist eingeschränkt durch die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit.
Er hat aufgrund des Todes der Erblasserin auch keinen geldwerten Vorteil, denn die „moderate“ Miete hat er doch schon vorher bezahlt.
Ich bin kein Jurist, deshalb meine Frage dazu.
Gruss
Czauderna
Hier mal der Originaltext (Aufzug aus dem Testament)::
Mein Mieter ………erhält folgendes Vermächtnis: Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
nach §§573….. wird ausgeschlossen. Das Mietverhältnis soll daher nur außerordentlich kündbar sein ,wenn der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten verletzt. Das Recht der Mieterhöhung wir aber nicht eingeschränkt, es gelten die Gesetzlichen Bestimmungen. Weiter soll zur Absicherung des Mietverhältnisses für den Fall der Zwangsversteigerung am Grundbesitz in ………… verzeichnet im Grundbuch von ….ein Sicherungswohnrecht eingetragen werden.
Die Kosten der Vermächtniserfüllung trägt der Vermächtnisnehmer.
bei diesem Vermächtnis erkenne ich keinen Geldwert, der käme ja nur dann zustande, wenn der Vermieter dem (wie heißt der eigentlich - der Vermachte?) UP das Wohnrecht abkaufen würde. Dann allerdings entstünde ein Anspruch und gleich das nächste Dilemma: Wie drückt der Finanzbeamte ein Wohnrecht in Euronen aus?
Gruß
Ralf
ps: ein Wohnrecht, das mE seinen Namen kaum verdient.
Klar hat ein Wohnrecht einen Wert wenn man keine Miete bezahlt ist das für mich als leihe klar geregelt !
Qm Preis laut Mietspiegel, Größe der Wohnung ,Alter des Vermächtissnehmers …so ungefähr !!! dadurch errechnet man den Wert des Vermächtnisses.
Und da zahlt man dann Steuern kann mich irren aber so hab ich es verstanden beim recherchieren.
Ne um Himmels willen wollte niemand verletzen .
Da es beim schreiben und lesen doch ab und an zu Unstimmigkeiten kommt.
Hab ein Termin beim Notar und gut ist.
Vielen Dank für die Zahlreiche Unterstützung