Hallo werte Sachkundige!
Bei einer Zugewinngemeinschaft, die ursprünglich mal für beide Beteiligten mal mit NULL begonnen hat, sind sämtliche Konten nur auf den Namen des überlebenden Ehepartners geführt worden.
Das bedeutet, daß der überlebende Ehepartner gar keinen Erbschein brauchte, weil sämtliche Konten ihm ja schon gehörten.
Wie sieht es in einem solchen Fall mit den Erbanspruch eines Kinder aus???