Frau A ist mit Mann H verheiratet und leben in Zugewinngemeinschaft.
A und H haben zusammen Bankkonten, jedoch hat H auch selbst Bankkonten.
Nun stirbt Frau A. Müssen die Bankkonten von H auch mit in die Erbschaftsgesamtsumme mit aufgenommen werden, oder entfallen diese, da H diese Konten nur auf sich selbst laufen hatte.
Vielleicht gibt es Links mit Rechtstipps. Danke!
barbie1712
Hallo erstmal,
Frau A ist mit Mann H verheiratet und leben in
Zugewinngemeinschaft.
A und H haben zusammen Bankkonten, jedoch hat H auch selbst
Bankkonten.
Nun stirbt Frau A. Müssen die Bankkonten von H auch mit in die
Erbschaftsgesamtsumme mit aufgenommen werden, oder entfallen
diese, da H diese Konten nur auf sich selbst laufen hatte.
Die Kontoguthaben der gemeinsamen Konten müssen mit 1/2, die Guthaben der alleine im Zugriff des überlebenden Ehegatten stehenden Konten nicht angegeben werden. Da im konkreten Fall aber auch bei gemeinsamen Konten nicht unbedingt eine hälftige Eigentümerstellung vorliegen muss, kann man ggf. auch den Nachweis führen, dass der Erblasser einen geringeren (oder von anderen Erben) einen höheren Anteil hatte.
Gruß vom Wiz
Hallo erstmal,
Frau A ist mit Mann H verheiratet und leben in
Zugewinngemeinschaft.
A und H haben zusammen Bankkonten, jedoch hat H auch selbst
Bankkonten.
Nun stirbt Frau A. Müssen die Bankkonten von H auch mit in die
Erbschaftsgesamtsumme mit aufgenommen werden, oder entfallen
diese, da H diese Konten nur auf sich selbst laufen hatte.Die Kontoguthaben der gemeinsamen Konten müssen mit 1/2, die
Guthaben der alleine im Zugriff des überlebenden Ehegatten
stehenden Konten nicht angegeben werden.
Dann gilt also die ZugewinnGEMEINSCHAFT nicht, wenn ich GEMEINSAM verdientes Geld alleine verwalte?