Erbrecht, Zukunft definieren

Guten Abend,
wenn man einige antike Teile geschenkt bekommen hat und nicht möchte,dass diese Teile von Erben und deren Erben etc. verkauft werden sondern nur als Geschenk weitergegeben werden.
Kann man sowas testamentarisch verfügen?
Vielen Dank für sachkundige Antworten.
Markoliner

Kann man sowas testamentarisch verfügen?

Prinzipiell ja, testamentarisch Auflage nach § 1940. Das würde ich aber mit einem Anwalt/Notar aufsetzen, denn da kann wohl auch viel bei schiefgehen bzw. die Erben drumrumkommen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1940.html