Hallo Zusammen,
ist eigentlich folgende Gegebenheit richtig.
Eine Familie hat zwei Töchter, die Eltern wollen jetzt einer Tochter das Haus alleine Überschreiben (Wert ca. 200.000 €) Wenn die andere Tochter sich nicht mit 40.000 € zufrieden gibt, bekommt sie garnichts, da die Überschreibung des Hauses und Grundstück eine Schenkung ist und diese nach 10 Jahren rechtsgültig ist und somit hat die andere Tochter garkeinen Anspruch mehr, da weiter Werte nicht vorhanden sind. Auf diese Weise wäre es möglich eine Tochter mit weniger als dem Pflichtteil abzuspeisen, ist das überhaupt zulässig ? Es besteht eigentlcih kein Ärger in der Familie der dieses Verhalten rechtfertigen würde. Nur eine Tochter kann leider keine Kinder bekommen, die ander hat schon zwei und darum soll diese alles erhalten.
Vielen Dank im Voraus ich hoffe es kann mir jemand eine Antwort geben.
Gruß
Michael
Hi,
Ralf vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß Ralf
Hallo Michael,
zu Lebzeiten können die Eltern mit „ihrem“ Vermögen machen was sie wollen (immerhin ist es ihr Geld, Haus usw.)Egal in welcher Form und bis auf den letzten Pfennig. Ist mir auch passiert (meine Eltern machten auf einmal eine Kreuzfahrt nach der anderen und sich selbst damit ein schönen Leben, es war Ihnen gegönnt). Wenn sie es verschenken, kommt die 10Jahresfrist zum tragen. Die hast Du ja schon angesprochen. Ist zwar für manche Leute nicht einsehbar aber schließlich haben sie es sich ja erarbeitet und nicht die Kinder.
Ansonsten gilt immer noch der alten Spruch: Erst sterben, dann erben
Gruß Rosamunde
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Michael,
es gibt ein sehr gutes Buch zum Thema Erben und Vererben von der Stiftung Warentest. Da werden solche Fälle ausführlich behandelt.
Tatsächlich werden beim Vererben durchaus Schenkungen an einzelne Familienmitglieder berücksichtigt, um eine ungerechtfertigte Bereicherung einer Person zu vermeiden.
Mein Vorschlag geht hier in Richtung Mediation: Mutter, Vater und Geschwister unmd sonstige mögliche Erben setzen sich zusammen und besprechen die Gründe und Möglichkeiten. Meiner Erfahrung nach ist gerade im Erbsachen die Mediation ein ausgezeichnetes Mittel, um alle Beteiligten zufrieden zu stellen. Am Ende steht ein notarieller Vertrag und ein Testament, das den Frieden in der Familie wahrt und Erblasser und zukünftige Erben zufrieden stellt.
Grüsse,
Gabi Sandhoff
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]