hallo
hier meine frage zum erbrecht.
bei unehelichen kindern besteht doch das anrecht auf den pflichtteil,kann man diesen anspruch ändern zb das dieses kind nichts erbt und welche möglichkeiten gibt es?
danke im vorraus
hallo
hier meine frage zum erbrecht.
bei unehelichen kindern besteht doch das anrecht auf den
pflichtteil,kann man diesen anspruch ändern zb das dieses kind
nichts erbt und welche möglichkeiten gibt es?
Nein kann man nicht.!
Es sei denn grober Undank. o. zB. Mordanschlag auf den Erblasseer o.ä.
Johannes
danke im vorraus