ich lese zwar hier haeufiger, aber hab selbst noch nie was erfragt. Ich hoffe es geht so einfach wie es aussieht !
Folgende Grundlage:
Mein Vater starb vor seiner Mutter. Nun geht es um das (verfallene) Haus seiner Mutter (sein Stiefvater starb schon frueher).
Alle 3 Kinder der Mutter (Also die Brueder meines Vaters) sind auch tot. Da geht das Erbe so wie es aussieht an die naechste Generation also die Enkel der Mutter.
Ich falle hier aus dem Kreis raus,da ich kein leibliches Kind meiner Eltern bin und auch keine Adoption statt fand.
Hat aber meine Mutter einen Erbanspruch? Die Enkel wollen von Mutter die Sterbeurkunde und sagen, Sie muessen den tot meines Vaters vorweisen und Mutter haette keinen Anspruch.
Meine Eltern wollten nie etwas (so sagten sie zu Lebzeiten) etwas haben. Aber da die Enkel nun sowas
von Egoistisch nee schon frech aufteten, sagt meine Mutter , nee die Sterbeurkunde gibts nicht, ich will wissen was da los ist bzw. ob auch ein Anteilsanspruch besteht.
Das Tote nicht erben koennen lass ich hier ja schon, aber da Stand auch, es erben die Nacherben …
Bevor ich nun hie zu einem Anwalt renne, haette ich gern hier einen Tip bekommen.
Hallo, meines Wissens ist es nach dem deutschen Erbrecht so, dass Eheleute nicht blutsverwandt mit den Schwiegereltern sind und somit nicht erbbe-rechtigt. Ihre Mutter muss nicht gleich zu einem Anwalt; ich empfehle eine Beratung beim zuständigen Amtsgericht - Nachlaßabteilung- (Sterbeort Ihres Vaters) unter Mitnahme des Familienstammbuches Ihrer Mutter.
wenn die Kinder bereits vor ihrer Mutter verstorben sind, treten deren Kinder als gesetzliche Erben an ihre Stelle. Die Witwe eines Kindes wird nicht Erbin anstelle ihres verstorbenen Ehemannes.
Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wonach (nach diesem Beispiel) nur die leiblichen Abkömmlinge erbberechtigt sind. An die Stelle von vorverstorbenen Kindern treten nur dessen Abkömmlinge, nicht auch der verwitwete Ehegatte (ist ja nicht verwandt, sondern nur „angeheiratet“). Die Herausgabe der Sterbeurkunde kann die Mutter noch so vehement verweigern: Die Erben können sie einfach beim Standesamt erhalten. Dazu benötigen sie nur die eigene Geburtsurkunde (die ebenfalls ersetzbar ist) und das Sterbedatum und den -Ort des Vaters. Das Zurückhalten der Urkunde verzögert die Erbschaftssache nur.–
(Nachsatz: Ein Schwiegerkind kann theoretisch dann miterben, wenn bei dem o.g. Beispiel der Vater nachverstorben wäre. Dann hätte die Witwe neben den Kindern an der Erbschaft teilgenommen. Der Volksmund spricht dann von Erbeserben.)
zunächst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass Sie so lange auf die Antwort Ihrer Anfrage warten mussten. Ich hatte mich vor ein paar Monaten bei wer-weiss-was.de angemeldet, war aber seit dem auf der Seite nicht mehr online. Falls Ihre Frage noch aktuell sein sollte, hier meine Antwort.
>>> Der Fall ist doch sehr speziell und weist erhebliche Schwierigkeiten auf, weshalb ich von vorn herein ausdrücklich darauf hinweise, dass meine Angaben hierzu ohne Gewähr sind!