Hallo, vielleicht kann mir da auch Jemand weiterhelfen.
Wenn mein Schwiegervater verstirbt - bin ich als Schwiegertochter eigentlich auch erbberechtigt obwohl mein Mann bzw. der einzigste Sohn meines Schwiegervaters auch schon tot ist. Da geht momentan ein Kuschelwuschel durch die Familie weil Jeder mal wieder NIX weiß und Jeder natürlich das größte Stück abhaben möchte - die Geschwister meiner Schwiegereltern, wobei die Schwiegermutter ja auch schon tot ist. Es ist wirklich ne große Sauerei mit diesen Erbschleichern.
Hallo !
Es erben doch nur Verwandte(im Sinne blutsverwandt) untereinander !
Ausnahme Ehefrau,regelmässig nicht verwandt,hat aber Erbrecht gegenüber ihrem Ehemann.
Sonst nicht.
MfG
duck313
SORRY, aber ich habe jetzt von verschiedenen Stellen gehört das man als Schwiegertochter die selben „Rechte“ hätte wie der leibliche Sohn - der aber leider schon gestorben ist.
Na, wenn du es schon weisst, dann brauchst du ja auch keine (anderen) Antworten mehr!
Aber du könntest zumindest mal die FAQ 1129 beachten, die lässt uns nämlich auch das tatsächlich Recht und Gesetz einhalten.
Gruß
Nita
Sorry das ich hier gefragt habe. Ich trage nämlich mehrere Erfahrungen immer zusammen bevor ich Etwas unternehme und meine Stellen sind mir nicht ganz so vertrauenswürdig. Ich dachte halt das es hier Menschen gibt die Erfahrungen haben und nicht nur vom Gehörten erzählen. Da muss man nicht gleich mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießen liebe Nita
Aber danke für den Hinweis mit der FAQ
Die Schwiegertochter ist nicht erbberechtigt, aber deren Kinder aus der Ehe mit dem verstorbenen Sohn. Auf diese entfällt der Erbteil, der an den Sohn gegangen wäre, würde er noch leben.
Wenn der zu versterbende Schwiegervater keine leiblichen Nachkommen mehr hat (als auch keine anderen Kinder oder Enkelkinder), geht das Erbe an seine Geschwister.
Vielen lieben Dank !!! Das war jetzt sehr aussagekräftig und dann noch der Hinweis zu Wikipedia. DANKE DANKE DANKE und noch ein schönes Wochenende
SORRY, aber ich habe jetzt von verschiedenen Stellen gehört
das man als Schwiegertochter die selben „Rechte“ hätte wie der
leibliche Sohn - der aber leider schon gestorben ist.
Aber leider ist das was man hört nicht unbedingt richtig. Wenn man ins Gesetz schaut:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1924.htm
(bitte auch die nachfolgenden §§ beachten) sieht man, das die Schwiegertochter eben nicht erbberechtigt ist.
Erbberechtigt sind nur Verwandte, dies in verschiedenen Ordnungen.
Läge ein Testament vor, in dem die Schwiegertochter als Erbin eingesetzt wurde, wäre es natürlich etwas anderes. Aber ohne Testament geht sie nach der gesetzlichen Erbfolge leer aus.
Dankeschön für die Aufklärung
Jetzt hab ich das Wissen mit dem ich umgehen kann
Danke an ALLE die mir geholfen haben !!!