Hallo,
mein geliebter Opa verstarb leider vor zwei Jahren. Er äusserte vor der Familie mehrfach den Wunsch, dass ich sein geliebtes Motorrad mit Beiwagen aus dem Jahre 1935 einmal Erben sollte, da ich schon seit Kindestagen regelmäßig mit ihm übers Wochenende auf treffen gefahren bin und mich sehr dafür interessierte. (Nachweise über dutzende Bilder und Auszeichnungen vorhanden!). Zum Zeitpunkt des Todes war mein Opa im Brief eingetragen und das Motorrad in einer Scheune untergestellt. Dort wurde das Motorrad von meinem Onkel entwendet (Begründung: Er habe einen Mietvertrag mit seiner Schwester, worauf jedoch niemals Miete bezahlt wurde!.. Nachweise vorhanden.) und den Brief hat er bei einem Familienfest im Elternhaus entnommen. Diesen Vorwurf weisst er jedoch von sich ab (obwohl das widerlegt werden kann durch die Familienangehörigen die mit mir im Elternhaus leben) und begründet sein Vorgehen mit einem Schreiben des Kraftfahrt- Bundesamtes aus dem Jahre 1994, worin jedoch keinerlei Eigentumsnachweise des Onkels begründet wurden. Wie ist hier die Rechtslage bezüglich der Erbfolge. Eine Unterschriftensammlung der Zeugen aus der Familie und enge vertraute, sowie Bilder nachweise könnten sofort vorgelegt werden. Bitte dringend um Hilfe, da mir diese Angelegenheit sehr am Herzen liegt. Besten dank im Voraus!
Für letztwillige Verfügungen (Erbeinsetzung und Vermächtnisse) gilt in Deutschland grundsätzlich Schriftform. D.h. mit einem mündlichen Vermächtnis (hierum würde es sich bei der Zuweisung eines konkreten einzelnen Gegenstands aus dem Erbe handeln) wird die Formvorschrift nicht erfüllt, ist das Vermächtnis nichtig, und ist der Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses nicht gegenüber dem/den Erben durchsetzbar, wenn diese nicht bereit sind das Vermächtnis freiwillig zu erfüllen (was übrigens Erbschaftsteuerrechtlich dann trotzdem mindernd zu berücksichtigen wäre).
Es stellt sich hier allerdings eine ganz andere Frage: Wer ist denn überhaupt Erbe geworden? Gab es ein Testament oder gesetzliche Erbfolge? Denn wenn der Onkel nicht selbst Erbe geworden ist, dann muss er natürlich Gegenstände aus dem Nachlass an die Erben herausgeben. Und wenn die dann bereit sich, wiederum das mündliche Vermächtnis freiwillig zu erfüllen, könnte man doch noch zu dem gewünschten Ergebnis kommen.
Was für eine rührselige Geschichte .
Und wieder mal ein gutes Beispiel, wie es nicht laufen soll. Wenn man das Motorrad erben sollte, dann hätte man den Opa auch bitten sollen das schriftlich festzuhalten, als Vermächtnis oder direkt als Erbteil.
Nur, wer hat denn hier eigentlich geerbt ?
Oma ? Oder die Kinder ?
Und wenn ja, wie, nach Testament oder gesetzliche Erbfolge ?
Nur auf bloße Erklärung des Opas von vor Jahren kann man erbrechtlich nichts mehr erreichen. Anders wenn man Erbe geworden ist und das Motorrad unterschlagen oder gestohlen wurde.
MfG
duck313