Erbrechtliche Frage

Guten Abend,

Ehemann ( 2012 verstorben) enterbt Ehefrau und Tochter und setzt seine Lebensgefährtin
als Alleinerbin ein.

Im Jahr 2008 kam er durch den Verkauf einer Immobilie zu einem beträchtlichen Vermögen.

Genau danach wird ein konstituives Schuldanerkenntnis ( ohne Rechtsgrund ) zwischen Ehemann und Lebensgefährtin über diese Summe erstellt.

Greift dieses Schuldanerkenntnis beim Pflichtteilsergänzungsanspruch vor Gericht, oder gehen die Pflichteilsberechtigten leer aus?

LG Ninja

da die frage fast keinen hintergrund bzw. keine details enthält, hier die kurzantwort:

  1. ist das schuldanerkenntnis überhaupt formwirksam abgegeben worden, vgl. § 518 abs.1 bgb (falls wirklich schenkweise erteilt)

  2. wenn formwirksam, dann ist zu prüfen, ob eine schenkung (unentgeltliche) zuwendung vorlag; dann ist an einen pflichtteilserg.anspruch zu denken, §§ 2325ff. bgb

Guten Abend hendrik4u,

warum macht man ein solches Schuldanerkenntnis?
Eines mit Rechtsgrund wäre doch viel plausibler und rechtssicherer?

LG Ninja

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Guten Abend hendrik4u,

warum macht man ein solches Schuldanerkenntnis?
Eines mit Rechtsgrund wäre doch viel plausibler und
rechtssicherer?

da musst du die parteien fragen, weshalb sie ein abstr. schuldanerkenntnis vereinbart haben… „ohne rechtsgrund“ heißt nur, dass es unabhängig von einem solchen (fort-)bestehen soll. das abstr. schuldanerkenntnis kommt praktisch kaum vor, da der schuldner eine völlig neue schuld begründet und dafür einstehen muss, unabhängig davon ob eine andere schuld besteht (oder nicht durchsetzbar ist etc.). für die frau gibt es keine sicherere forderung.

welchen teufel den schuldner dabei „geritten“ hat, weiß ich nicht… - evtl. wollte man versuchen, die potenzielle erbmasse bereits zu lebzeiten (zulasten der pflichtteilsberechtigten) zu schmälern…

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Sehr herzlichen Dank, es wurde jetzt verstanden !!!

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. Fragt sich bloß ob das wirksam sein kann, wenn der Rechtsgrund fehlt und auch keine tatsächliche Schuld bestand. Dann nämlich ist das Schuldanerkenntnis kondizierbar.

. Fragt sich bloß ob das wirksam sein kann, wenn der
Rechtsgrund fehlt und auch keine tatsächliche Schuld bestand.
Dann nämlich ist das Schuldanerkenntnis kondizierbar.

für das abstr. schuldanerkenntnis ist es unerheblich, ob die schuld besteht, bestand oder durchsetzbar ist… das ist doch der witz daran…

Hallo,

welchen teufel den schuldner dabei „geritten“ hat, weiß ich nicht… - evtl. wollte man versuchen, die potenzielle erbmasse bereits zu lebzeiten (zulasten der pflichtteilsberechtigten) zu schmälern…

Würde ich genau anders herum sehen: Das ist die genau die einzig mögliche, und daher mit voller Absicht gewählte Variante, bei der man keinerlei Beweisprobleme bzgl. der Frage eines bestehenden Rechtsgrunds befürchten muss :wink: Funktioniert natürlich wegen Pflichtteilsergänzungsanspruch unter dem Strich aber auch nicht besser als eine normale Schenkung. Tippe mal darauf, dass da jemand „besonders schlau“ sein wollte, aber bei aller „Genialität“ dann den dicksten Baum im Wald übersehen hat.

Gruß vom Wiz

Hallo hendrik4u,

  • evtl. wollte man versuchen, die potenzielle erbmasse bereits zu lebzeiten (zulasten der pflichtteilsberechtigten) zu schmälern…

EXAKT

Es ging nur um eine Geldzuwendung

LG Ninja

Guten Abend Wiz,

Funktioniert natürlich wegen Pflichtteilsergänzungsanspruch unter dem Strich aber auch nicht besser als eine normale Schenkung. Tippe mal darauf, dass da jemand „besonders schlau“ sein wollte, aber bei aller „Genialität“ dann den dicksten Baum im Wald übersehen hat.

Eine sehr schöne Formulierung :smile:

Da könnte eine Mutter ein abstraktes SA mit Herrn XY über 10000 Euro machen. Angenommen, dass das das ganze Vermögen der Mutter sei, könnte die ganze Familie
komplett leer ausgehen?

Nein, denn dann könnte man den § des Pflichtteilsergänzungsanspruchs doch gänzlich
aus dem Gesetz entfernen?
Auf Null werden die doch nicht landen, da dies die Schenkung darbietet?
Richtig verstanden?

LG Ninja