Erbrechts-Aufgabe mit ein paar Häkchen

Guten Tag,

folgende Aufgabe steht zur Diskussion, Thema gesetzliche Erbfolge:

  • Ein Paar hat 2 Kinder (B und C) und eine Immobilie. Die Ehefrau bringt zusätzlich ein Kind A in die Ehe. Gesetzlicher Güterstand.

Ehemann verstirbt, Kinder in diesem Zeitpunkt noch minderjährig.
Ehefrau bekommt hiernach ein weiteres Kind D mit einem neuen Partner.

Ehefrau verstirbt ebenfalls vor Volljährigkeit der Kinder.

Problemstellungen wären hier:

  • wer ist Erbe des Ehemannes? Die Ehefrau zu 1/2 und die Kinder B und C zu 1/4 oder Ehefrau 1/2 und Kinder A, B und C teilen sich 1/2? Oder noch anders?

  • Wer ist Erbe der Ehefrau?

  • Wer ist nach Tod beider Eheleute Eigentümer der Immobilie?

Bin mir bei meiner Lösung nicht sicher:
Erbe der Ehefrau dürften doch deren vier Kinder sein, oder?
Nach dem Tod beider Eheleute würde ich die Kinder B und C als Erben sehen, oder alle vier Kinder?

Steige da grad bei dieser Aufgabe ganz auf dem Schlauch…

Herzlichen Dank für Denkanstöße und LG

Schnägge

Hi,

  • Ein Paar hat 2 Kinder (B und C) und eine Immobilie. Die
    Ehefrau bringt zusätzlich ein Kind A in die Ehe. Gesetzlicher
    Güterstand.

Ehemann verstirbt, Kinder in diesem Zeitpunkt noch
minderjährig.

Ehefrau bekommt hiernach ein weiteres Kind D mit einem neuen
Partner.

Ehefrau verstirbt ebenfalls vor Volljährigkeit der Kinder.

Problemstellungen wären hier:

  • wer ist Erbe des Ehemannes? Die Ehefrau zu 1/2 und die
    Kinder B und C zu 1/4 oder Ehefrau 1/2 und Kinder A, B und C
    teilen sich 1/2? Oder noch anders?

Hä? 1/4 und 1/4 ergibt doch 1/2? Wie dargestellt, Ehefrau erbt 1/2 zuzüglich den Voraus, die Kinder bekommen je 1/4, teilen sich also 1/2.

  • Wer ist Erbe der Ehefrau?

Wenn sie den neuen Partner nicht geheiratet hat, teilen sich alle von ihr abstammenden Kinder das Erbe.

  • Wer ist nach Tod beider Eheleute Eigentümer der Immobilie?

Als der Mann starb, waren die Ehefrau und seine beiden Kinder Erben. Im Grundbuch müßte also stehen Ehefrau als Mehrheitseigentümerin (1/2 gehörte ihr ja schon, von der anderen Hälfte erbte sie nochmals die Hälfte) und die beiden gemeinsamen Kinder mit dem Rest.

Nun erben die der Ehefrau gehörenden Teile die von der Ehefrau abstammenden Kinder zu gleichen Teilen, d. h. die Kinder die vom Ehemann abstammten haben nun höhere Anteile. Dies gilt aber nur, wenn der neue Partner nicht geheiratet wurde.

Bin mir bei meiner Lösung nicht sicher:

Erbe der Ehefrau dürften doch deren vier Kinder sein, oder?

Nach dem Tod beider Eheleute würde ich die Kinder B und C als
Erben sehen, oder alle vier Kinder?

Wenn alle vier Kinder von der Ehefrau abstammen, erben auch alle vier. Warum sollen da zwei außen vor sein?

Wären zwei der Kinder nur vom Ehemann und der Ehemann wäre der Vorverstehende, dann wären diese Kinder beim Tod der Ehefrau außen vor.

Gruß
Tina

Hi Tina, muss da mal berichtigen.
Bei vorhandenen Kindern und Zugewinnstand. Erbt der Ehepartner 1/4 plus 1/4 Voraus, plus Hausstand und KFZ.
Für die Kinderschar bleibt also 1/2.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…
MfG ramses90

1 „Gefällt mir“

Danke schon mal. Habe grad mal in die Lösung gespickt. Das Witzige ist, daß in der Lösung im Grundbuch alle vier Kinder als Erben der Immobilie im Grundbuch stehen. So wie das ausgedrückt ist, hat die Ehefrau den neuen Partner aber nicht geheiratet. Warum sind nicht nur die Kinder B und C, also die Abkömmlinge beider Ehepartner, Erben? Warum auch die beiden Kinder A und D, die nicht vom Ehemann abstammen?

Weil ALLE 4 Kinder eine Gesamthandsgemeinschaft bestehend aus 2 Erbengemeinschaften bilden.

Zum einen die Erbengemeinschaft nach dem Ehemann bestehend aus B und C (ehemals noch der nachverstorbenen Ehefrau) und zum anderen der Erbengemeinschaft nach der Ehefrau bestehend aus deren Abkömmlingen.

Im Grundbuch werden diese separeten Erbengemeinschaften nicht gesondert kenntlich gemacht, da dies für die Verfügung über das Grundstück uninteressant ist. es müssen eh alle gemeinschaftlich handeln.

ml.

1 „Gefällt mir“

danke + Nachfrage…
Hallo,

vielen Dank erst mal. Nachfrage:

Nach meiner Rechnung hätten B und C nach dem Tod ihres Vaters 1/8 geerbt (die Mutter 3/4) und beim Erbfall der Mutter 1/4 aus deren Nachlaß, so daß

A 1/4 von 3/4
B 1/4 von 3/4 + 1/8 vom Vater
C 1/4 von 3/4 + 1/8 vom Vater
D 1/4 von 3/4

hätten, auf die Immobilie bezogen ist das mit den Brüchen so etwas blöd, wenn man wie ich zu doof zum Bruchrechnen ist. :wink: Aber weißt Du, wie ich das meine? Meiner Meinung nach müssten B und C 1/8 mehr Anteil an der Immobilie haben als die beiden anderen - oder?

LG :smile:

der ersten Erbfall:

Ehefrau: 1/2
B: 1/4
C: 1/4

der 2. Erbfall

A,B,C und D je 1/4

bezogen auf die Immobilie:

A: 1/8
B: 3/8
C: 3/8
D: 1/8

ml.

Danke, ja so sehe ich das auch. Aber wie gesagt: Laut Lösung alle Kinder 1/4… ?

Also das lässt sich so nicht logisch erklären? Lieber mal beim Verfasser der Aufgabe nachhaken? Vielleicht hab ich ja zu kompliziert gedacht.

Hi Tina, muss da mal berichtigen.

Bei vorhandenen Kindern und Zugewinnstand. Erbt der
Ehepartner 1/4 plus 1/4 Voraus, plus Hausstand und KFZ.

Für die Kinderschar bleibt also 1/2.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…
2.html

Hi,

danke für die Korrektur, ich wollte eigentlich schreiben 1/2 inkl. Voraus, sorry.

Gruß
Tina