Liebe Wissende,
ich dachte eigentlich, ich hätte die Sache mit den Erben erster und zweiter Ordnung verstanden. Habe ich aber wohl doch nicht. Daher meine Frage an die Wissenden hier:
Der Erblasser ist geschieden und hat zwei Kinder. Davon sei eines beim Tod des Erblassers bereits verstorben und habe keine Nachkommen.
Wird dadurch das andere Kind zum Alleinerben? Oder fällt der Anteil des verstorbenen Kindes zurück an dessen anderen Elternteil oder an sonstige Verwandte? (ich vermute: erster Frage - ja, zweite Frage - nein)
Wer weiß Genaues?
Danke!
Gruß, Aia