Erbrechts-Frage

Liebe Wissende,

ich dachte eigentlich, ich hätte die Sache mit den Erben erster und zweiter Ordnung verstanden. Habe ich aber wohl doch nicht. Daher meine Frage an die Wissenden hier:

Der Erblasser ist geschieden und hat zwei Kinder. Davon sei eines beim Tod des Erblassers bereits verstorben und habe keine Nachkommen.

Wird dadurch das andere Kind zum Alleinerben? Oder fällt der Anteil des verstorbenen Kindes zurück an dessen anderen Elternteil oder an sonstige Verwandte? (ich vermute: erster Frage - ja, zweite Frage - nein)

Wer weiß Genaues?

Danke!

Gruß, Aia

Hallo !

Bei gesetzlicher Erbfolge erben zuerst die Verwandten der 1. Ordnung.

Solange es einen aus der 1. Ordnung gibt,treten die aus weiteren Ordnungen zurück.
Also erbt ein Kind alles,wenn dessen Bruder/Schwester bereits tot ist und selbst keine Nachkommen hat.

MfG
duck313

Ist ja auch logisch. Ich war nur verunsichert, weil ich mit dem Begriff „Stamm“ offenbar irgendwas Falsches verbunden habe.

Danke Dir!