Angenommen ein Vater hat ein Kind aus erster Ehe. Er heiratet, bleibt mit der neuen Frau kinderlos und überschreibt seinen gesamten Besitz (Wertanlagen, Wohnung, Sachwerte etc.) an seine junge Ehefrau. Hat das Kind trotzdem einen Anspruch auf einen Teil des Erbes?
seine junge Ehefrau. Hat das Kind trotzdem einen Anspruch auf einen Teil des Erbes?
Solange der Vater lebt, gibt es kein Erbe. Lebt der Vater noch mindestens 10 Jahre nachdem das Vermögen an die Ehefrau übertragen wurde, stirbt der Vater vermögenslos und dann gibt es nichts zu erben.