Erbrechtsfrage - wer verklagt wen?

Folgender Fall:
Alter Mann (=Großvater) hat 3 Kinder.

  • Großvater ist gestorben
  • Onkel (=ein Sohn des Großvaters) hat das Erbe veruntreut, indem er Haus u.a. verkauft aber das Geld angeblich nicht mehr hat.
  • Onkel ist im Zivilprozess zur Zahlung an die beiden Haupterben (2 Enkelkinder) verurteilt worden
  • Nun will dieser Onkel nicht zahlen (angeblich Insolvenz anmelden) und bietet 10% der Summe an.
  • Dieses Geld jedoch soll direkt an seine Schwester (=eine Tochter des Großvaters) gehen. Dafür würde diese nicht die beiden Enkelkinder auf ihren rechtl. Anspruch verklagen.

(Das 3. Kind des Großvaters ist die Mutter der beiden Enkelkinder und hat den Prozess der Kinder unterstützt)

Nun die Frage: Kann die Tante (=verbündete Schwester des verurteilten Onkels) tatsächlich Geld bei den Enkelkindern einklagen, was sie nie bekommen haben? Es gab lediglich mal eine Zahlung von 30% des Betrages , zu dem der Onkel schlussendlich verurteilt wurde, vor Prozessbeginn .
Müssten dann die Enkelkinder etwas zahlen, was sie nie bekommen haben?

Danke für eine Aufklärung.

Hallo Schnecki,

Leider kann ich in dieser Konstellation nicht weiter helfen.

Gruß Pasha

Hallo,
für eine korrekte Antwort brauche ich komplette Daten und Texte.
Ich rate trotzdem:
Großvater ist vor kurzer Zeit verstorben?
Wann, aufgrund welcher Vollmacht hat und konnte der eine Sohn die Immobilie überhaupt verkaufen.
Eigentümer war doch der Opa, oder.
Wo ist das Geld denn hingeflossen? Es muss doch nachgeprüft werden können, wo das Geld geblieben ist. Auf welches Konto usw.
War es eine größere Summe?
Wieso ist der Onkel denn in Insovenz? Hat er das Vermögen verspielt? Wer hat den Onkel denn verklagt, wer ist der Gläubiger und hat das Urteil in Händen? Der Opa evt., dann würden die Erben diesen Anspruch geerbt haben und könnten sich den Titel umschreiben lassen. Oder haben nur Erben den Onkel verklagt, aufgrund welcher Tatsache, waren sie schon betrogene Erben usw.???
Also alles sehr verworren!!
Fest steht nur, dass kein Enkelkind zahlen muss, wenn es nichts bekommen hat, das ist reiener Blödsinn.

Auf dieser Plattform kann man solche Dinge auch nicht klären. Da muss man sich schon an einen vernünftigen Anwalt wenden und diesem alle Daten, Fakten und Papiere, vorlegen, sonst kann der auch nicht helfen.
mfg
PB

Hallo Schnecki ich würde ihnen raten,nehmen sie einen Anwalt,die Sache ist sehr verzwackt.

das Schattengras
Folgender Fall:
Alter Mann (=Großvater) hat 3 Kinder.

  • Großvater ist gestorben
  • Onkel (=ein Sohn des Großvaters) hat das Erbe veruntreut,
    indem er Haus u.a. verkauft aber das Geld angeblich nicht mehr
    hat.
  • Onkel ist im Zivilprozess zur Zahlung an die beiden
    Haupterben (2 Enkelkinder) verurteilt worden
  • Nun will dieser Onkel nicht zahlen (angeblich Insolvenz
    anmelden) und bietet 10% der Summe an.
  • Dieses Geld jedoch soll direkt an seine Schwester (=eine
    Tochter des Großvaters) gehen. Dafür würde diese nicht die
    beiden Enkelkinder auf ihren rechtl. Anspruch verklagen.

(Das 3. Kind des Großvaters ist die Mutter der beiden
Enkelkinder und hat den Prozess der Kinder unterstützt)

Nun die Frage: Kann die Tante (=verbündete Schwester des
verurteilten Onkels) tatsächlich Geld bei den Enkelkindern
einklagen, was sie nie bekommen haben? Es gab lediglich mal
eine Zahlung von 30% des Betrages , zu dem der Onkel
schlussendlich verurteilt wurde, vor Prozessbeginn .
Müssten dann die Enkelkinder etwas zahlen, was sie nie
bekommen haben?

Danke für eine Aufklärung.

Was ist das für eine wirre Frage? Wenn der Onkel verkauft hat, muss er ja Eigentümer gewesen sein. Wie kann er dann zur Zahlung an die Enkelkinder verurteilt worden sein? Welchen Anspruch hat die Schwester an die Enkelkinder? Eine selten dämliche Frage!

ich bin kein experte bin nur ein laie. wer fragen dazu hat bitte ans zuständige ag wenden

Hey,

ist reichtlich verworren. Tut mir leid, kann nicht helfen.
Gruß

Hallo Schnecki, das jst mir zu verworren, ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, der auf Erbrecht spezialisiert ist.
Gruß petit

Hallo,
ich verstehe den ganzen Vortrag nicht.Bitte mal jemand anderen fragen.

Guten Abend,
was man nicht hat, kann man nicht zahlen. Eine Verurteilung bedeutet ja eben nicht unbedingt, dass man etwas hat oder nicht hat. Die Sache ist zu komplex, da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Lieben Gruss von ninja

hallo schnecki
leider habe ich auf diese frage keine antwort, sorry
lg sicha

Hallo,

natürlich müssen die Enkel nichts auszahlen, was sie nie erhalten haben. Doch von den vorab gezahhlten 30.000 Euro stehen der Tante m.E. Sie der Pflichtteil zu, d.h. 1/6 (der gesetzliche Anspruch von Ihre wäre 1/3 gewesen, daher hat sie einen Pflichtteilanspruch in Höhe der Hälfte.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, ob sie an der vorab ausgezahlten Summe mitgewirkt hat, sodass man ihre Mitwirkung als Verzicht ihrer Ansprüche ansehen könnte. Mehr als 1/6 kann aber m.E. nicht verlangt werden.

Ihr habt doch hoffentlich Strafanzeige wegen Veruntreuung erstattet?

Ingeborg

Guten Tag Schnecki,

bei solch einem Fall rate ich Ihnen dringendst, zu einem Fachanwalt für Erbrecht zu gehen!

Ich kann Ihnen da leider keine sichere Auskunft geben und mein Chef (Notar und FA für Erbrecht) ist gerade im Urlaub ^^

LG aus Stuttgart

Es fehlen hier Daten. Wann war der Erbfall. wann war die Zahlung von 30 %. Von was 30 %.
Sind die Enkel volljährig, bezw. waren sie es zum Zeitpunkt des Erbfalles ?

Wenn die beiden Enkel als Haupterben (muss Testament vorhanden gewesen sein) eingesetzt sind, wie kommt dann ein Verkauf durch den Onkel der beiden zustande ?

Es tut mir leid, aber Ihre Angaben sind für mich zeitlich und sachlich nicht aufschlussreich.

kann Sie, Sie ist die Schwester und hätte ausgezahlt werden müssen. so ist das, wenn man nicht auszahlen möchte.

herzlichen Dank für die Anfrage.

Um diese näher zu beantworten, müssten man die Sache ein bischen mehr auf den Grund gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de .