Erbrechtsfrage

Guten Tag,

folgende Situation:

Jemand hat von einem entfernten Verwandten Geld geerbt, die Person ist aber nicht der Haupterbe. Nun hat der verstorbene Verwandte vier Jahre vor seinem Tod Sozialhilfe bezogen. Das Sozialamt fordert nun dazu auf, das ererbte Geld zum Begleichung der Sozialhilfe zur Verfügung zu stellen. Ist das rechtens ?

Danke für Eure Einschätzungen

S.

In ‚Ämter und Behörden‘ beantwortet :wink: (owT)
mfg M.L.