Wenn zwei Geschwister zu gleichen Teilen ein Haus geerbt haben und der andere nicht einziehen sondern ausgezahlt werden möchte,kann der,der im Haus wohnt auch dort wohnen
bleiben,obwohl der andere darauf besteht das Haus zu verkaufen? Wenn der im Haus lebende die untere Wohnung
vermieten möchte,geht die Miete dann an beiden Erbberechtigten oder an dem,der sich auszahlen lassen will? Das Haus wurde auf 160T Euro geschätzt,hat aber höchstens einen Wert von 120T Euro.Die Person,die ausbezahlt werden will,besteht auf 80T Euro und jetzt
möchte ich wissen ob sie das kann? Wie soll der im Haus lebende sich verhalten und welche Möglichkeiten hat er?
Ich freue mich über jede Antwort von euch und bedanke
mich schonmal im Voraus.
ja ja, die Erbengemeinschaften sind der Untergang des Abendlandes…
Wenn zwei Geschwister zu gleichen Teilen ein Haus geerbt haben
…
die untere Wohnung
Wenn ich es also richtig sehe, hat das Haus mehr als eine Wohnung.
Sollte ein Erbe drin wohnen bleiben wollen, wäre eine Aufteilung in Eigentumswohnungen vielleicht auch eine Möglichkeit?
Der zweite Erbe kann ja dann seinen Anteil zu Geld machen.
Ich frage mich, was solche Antworten sollen. Die nutzen niemandem und sind z.T. einfach falsch.
Kauf bricht nicht Miete - ein alter Grundsatz: ein potenzieller Käufer MUSS also akzeptieren, dass ein Mieter im Haus wohnt.
Wenn hier ein Zahlungsempfänger (Miterbe) existiert, zahlt der Erbe allenfalls an die anderen Erben einen Ausgleich, keine Entschädigung (es gibt nämlich keinen Schaden).
Muss denn jeder zu jedem Sachverhalt seinen Senf dazugeben?
Ich frage mich, was solche Antworten sollen. Die nutzen
niemandem und sind z.T. einfach falsch.
frag ich mich gerade auch…
Kauf bricht nicht Miete - ein alter Grundsatz: ein
potenzieller Käufer MUSS also akzeptieren, dass ein Mieter im
Haus wohnt.
Zwei Dinge:
Ein Eigentümer, der in seinem Haus wohnt ist kein Mieter.
ein potenzieller Käufer muß gar nix akzeptieren. Er kann frei entscheiden ob und zu welchen Bedingungen er etwas kauft.
Wenn hier ein Zahlungsempfänger (Miterbe) existiert, zahlt
der Erbe allenfalls an die anderen Erben einen Ausgleich,
keine Entschädigung (es gibt nämlich keinen Schaden).
Jaja, ich zitiere mal Wikipedia:
_ Eine Entschädigung ist eine Leistung, insbesondere eine Geldleistung, die zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen geleistet wird. _
Die Entschädigung, sprich der Ausgleich des erlittenen Nachteils stellt hier die fehlende Möglichkeit Miete mit der bewohnten Wohnung zu erzielen.
Muss denn jeder zu jedem Sachverhalt seinen Senf dazugeben?
Kauf bricht nicht Miete - ein alter Grundsatz: ein
potenzieller Käufer MUSS also akzeptieren, dass ein Mieter im
Haus wohnt.
Und das hat jetzt mit der Ausgangsfrage der rechtlichen Situation zwischen den 2 Erben genau was zu tun?
Wenn hier ein Zahlungsempfänger (Miterbe) existiert, zahlt
der Erbe allenfalls an die anderen Erben einen Ausgleich,
keine Entschädigung (es gibt nämlich keinen Schaden).
Kannst Du bitte mal erläutern, wer hier genau an wen aus welchem Grund und nach welcher Norm was zahlen muss, darf oder kann?