hallo
in einem erbpflichtteilsstreit geht es darum festzustellen wo das geld geblieben ist.
der alleinerbe behauptet es sei kein geld mehr vorhanden und es sei alles ausgegeben.
der pflichtteilberechtigte vermutet aber sehr stark das dies nicht stimmt, sondern das geld anderweitig beiseite geschaft wurde.
laut pflichtauskunft sind nur noch ca. 8000 euro von einem ( geschätzten ) vermögen von 200000 euro auf 2 verschiedenen konten übrig.
in wie weit kann man die geldströme zurückverfolgen oder inwieweit muss der alleinerbe darüber auskunft erteilen ( wo das ganze geld ist ) ?
hat der pflichtteilberechtigte hier chancen ? er möchte einen anwalt einschalten, hat aber auch keine lust dann für ( am ende ) nichts den anwalt zu bezahlen.
gruß
Hi,
der Pflichtteilsberechtigte muß nachweisen, das Geld beispielsweise verschenkt wurde und das ist auch gut so.
Auch der Erbe kann oft nicht sagen, wo das vermeindlich vorhandene Geld hin ist, denn meist hat auch der Erbe zu Lebzeiten des Erblassers keinen Einblick, was dieser mit seinem Geld macht und auch das ist gut so.
Aber hatten wir das nicht neulich schon einmal?
Gruß
Tina
Eine gerichtlich erzwingbare eidesstattliche Versicherung ist dann möglich, wenn der Pflichtteilsberechtigte glaubhaft machen kann, daß die bisherigen Erklärungen ganz oder tlw. unrichtig sind. Dazu wird er wahrscheinlich detektivische -also insbes. einfallreiche- Fähigkeiten entwickeln müssen, um an handfeste Fakten über wenigstens gewisse Teile des Nachlasses zu kommen.Anderenfalls ist gegen etwaiges Verschweigen kein Kraut gewachsen. Das ist das Schicksal der Ausgeschlossenen. Rechtsstaatlich ist diesem Problem verständlicher Weise nicht anders beizukommen. Dieses Manko gibt´s bekanntlich auch auf anderen Rechtsgebieten.; im mer dort wo Beweisprobleme bestehen.
ja, aber kann der pflichtteilberechtigte nicht auskunft über die letzten jahre erhalten ? sprich über kontostände, zahlungen, etc ?.
man weiss das ein haus im spiel war, dieses verkauft wurde ( ca 8 jahre her ) und das geld wohl irgendwo versickert ist. dazu noch diverste lebensversicherungen die dem geerbten einiges an geld gebracht haben.
da muss man doch dagegen vorgehen können ? einfach behaupten es sei alles weg und bei der pflichtauskunft behaupten nur noch 8000 euro seien da ist schon dreist.
mfg
ja, aber kann der pflichtteilberechtigte nicht auskunft über
die letzten jahre erhalten ? sprich über kontostände,
zahlungen, etc ?.
Nein, es zählt der Bestand, der zum Zeitpunkt des Todes aktuell war. Schenkungen der letzen 10 Jahre muß der Erbe angeben, tut er dies nicht und der Pflichtteilsberechtigte vermutet trotzdem Schenkungen, so muß der Pflichtteilsberechtigte beweisen, das es diese Schenkungen gab. Daran hat sich auch seit Deiner letzten Anfrage nichts geändert.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil…
man weiss das ein haus im spiel war, dieses verkauft wurde (
ca 8 jahre her ) und das geld wohl irgendwo versickert ist.
dazu noch diverste lebensversicherungen die dem geerbten
einiges an geld gebracht haben.
Nicht jede Lebensversicherung löst Pflichtteilsergänzungsansprüche aus und wenn, wie ich mich zu erinnern meine, der Erblasser vorher pflegebedürftig war, kann es durchaus sein, daß einiges an Geld in die Pflege geflossen ist.
da muss man doch dagegen vorgehen können ? einfach behaupten
es sei alles weg und bei der pflichtauskunft behaupten nur
noch 8000 euro seien da ist schon dreist.
Nachdem Du uns im Forum eh nicht glaubst, warum gehst Du nicht zu einem Anwalt Deines Vertrauens und läßt Dich beraten?
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