Erbregelung bei Ehepartnern

Hallo, ich bin geschieden und in zweiter Ehe verheiratet. Habe keine eigenen Kinder, aber 6 lebende Geschwister. Ich besitze eine Eigentumswohnung, die nur auf meinen Namen eingetragen ist.

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass im Falle meines Ablebens meine Frau den alleinigen Anspruch auf mein Vermögen hat.
Nun habe ich von Bekannten erfahren, dass dieses nicht immer der Fall ist.

Meine Frage: Haben meine Geschwister die Möglichkeit, nach meinem Ableben einen Teil der Erbmasse zu beanspruchen?

Beste Grüße von Heinz

Ohne letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) können deine Geschwister nicht einfach nur einen Teil der Erbmasse beanspruchen. Sie sind im Moment deines Todes (Mit-)Erben und darum Miteigentümer der Eigentumswohnung. Du kannst sie aber per Testament enterben. In diesem Fall haben sie nicht einmal einen Pflichtteilsanspruch.

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Nur wenn Du ohne Testament ledig verstirbst, Deine Eltern auch schon tot wären, würden Deine Geschwister in die Erbfolge eintreten. Wenn Deine Frau Dich überlebt, tritt sie allein in die Erfolge ein.
Geschwister treten immer nur testamentarisch oder wenn keine anderen Erben da sind, in die Erbfolge ein. ramses90

Woher diese seltsame Erkenntnis? Der Mann ist verheiratet da tritt niemand als Miterbe in die Erbfolge ein!
Berichtigung: Geschwister erben 1/4. Sorry, ramses90

Aus dem Gesetz.

Da sagt § 1925 Abs. 1 BGB mit Blick auf die Geschwister aber etwas ganz anderes.

Ich glaube, der Fragesteller wollte die deutsche Rechtslage in Erfahrung bringen.

Richtig! Wer sein Halbwissen pflegt, der sollte es hier nicht verbreiten.

Ich bin übrigens bei meiner ersten Antwort davon ausgegangen, dass die Eltern vorverstorben sind. Ansonsten würden sie und nicht die Geschwister erben (§ 1925 Abs. 2 BGB).

Aber nur wenn kein Testament da ist, mit Testament in dem die Ehefrau als Alleinerbin benannt ist, erben die Geschister, wie ich anfangs schon schrieb nichts!


ramses90

Das habe ich schon vor dir geschrieben. Bitte versuch nicht, den Eindruck zu erwecken, ich hätte das erst von dir lernen müssen. Mit meiner ersten Antwort war eigentlich schon alles gesagt. Vielleicht hättest du es dabei belassen sollen.

Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe begriffen, dass in meinem Fall die Geschwister einen theoretischen Anspruch auf 1/4 des Vermögens hätten.
Schon vor unserer Ehe haben wir ein gegenseitiges Testament ohne Notar erstellt, das zu Hause aufbewahrt wird. Um ein sicheres Gefühl zu haben und alle Zweifel zu beseitigen, werden wir einen Notar aufsuchen und dort ein Testament niederlegen.

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Nein.
Es würde deine Ehefrau erben und deine Eltern, sollten die noch leben).
Erst wenn deine Frau vor dir stirbt (und es kein Testament gäbe) könnten die Geschwister erben. Weitere Bedingung wäre, deine Eltern und Großeltern sind schon verstorben, sonst kämen die ja noch vor den Geschwistern dran.

Mache es dir doch einfach: Setze ein Testament auf und bestimme deine Erben so wie es dir gefällt.
Oder als Ehepaar macht das zusammen.

MfG
duck313

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Lieber duck313, nachdem wir die richtige Antwort schon gegeben hatten, war es doch nicht nötig, jetzt wieder mit von der Rechtslage abweichenden Ansichten Verwirrung zu stiften.

Und wenn die Eltern nicht mehr leben? Was dann?

@ramses90 hat doch bereits genug falsche Antworten geschrieben, da braucht es Deine Halbsätze, mit denen niemand etwas anfangen kann, nicht auch noch.

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Und wir sind noch nicht einmal damit fertig, seine Fehler zu korrigieren. Von wegen 25 % und so. Ob hier jemand Lust und Zeit hat, ihn in die Geheimnisse von § 1371 BGB einzuführen?

Das wir (schau auf die Zeitanzeige) nahezu gleichzeitig schrieben ist Dir dabei sicherlich entgangen. ramses90

Das stimmt nicht. Wir haben nur die ersten beiden Postings ungefähr zeitgleich geschrieben. Erst später hast du hier einen Link gepostet und so getan, als hätte ich da einer Belehrung bedurft.

Nimm es mir nicht übel, aber diese fruchtlose Diskussion langweilt mich. Ich klinke mich darum jetzt aus.