Erbsch. eines Geldbtrg. aus Lebensv., Finanzamt ?

Hallo Allerseits,

ich habe gelesen, dass man im Falle einer Erbschaft diesselbige innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden muss -nun meine Frage:

Es handelt sich bei der betreffenden Erbschaft um einen Geldbetrag aus einer Lebensversicherung. Sonst nichts. Die Versicherung hat nun ja bereits ihrerseits Meldung an das Finanzamt gemacht -reicht das ? Muss der Betroffene seinem Finanzamt jetzt trotzdem noch Meldung machen ?

Hallo,

es tut mir leid, aber ich kann leider nicht weiterhelfen.

Gruß

Die Lebensversicherung ist verpflichtet die Meldung zum Finanzamt zu machen und zieht bei seiner Abrechnung die Steuer bereits ab und überweist es an das FA. Es ist für Sie damit erledigt.

MfG

wallkyre

Hallo!

Ich kenne mich mit Erbschaftssteuer nicht aus.

Gruß

H.C.

hallo,
die frage wäre bist du aus der familie des erblassers und wie hoch ist der Betrag? melden kann man es, wenn man den Einkommensteuernachweis jährlich macht.
m.f.g

pete

Hallo,

ich kann Ihnen nur empfehelen auch Ihrerseits dies dem Finanzamt zu melden.

Schönen Gruß

ja soweit ich weiß schon

ich kann leider die Frage nicht beantworten, frage Lieber ein Steuerberater.

Gruss
Daniel

Einfach selber auch noch mal eine Meldung machen - sieht nicht nur „super“ aus, sondern macht auch 'nen „super“ Eindruck!

Man sollte dem Finanzamt zeigen, „wer man ist“! Quasi immer einen Schritt voraus…

hallo mit der nächsten steuererklärung muss mann das als sonder einnahmen eintragen kann mann aber beim zuständigen finanzamt nachfragen