Erbschafftssteuer wann abführen?

Hallo liebe Gemeinde,

ich hätte mal eine Frage.

Angenommen Herr H hatte eine Großtante G.

Diese Großtante G ist vor 14 Tagen verstorben, war bereits verwitwet und hatte keine Kinder. Nur noch einige Geschwister.

Herr H weiß nun, dass Großtante G ihm einige Werte vermachen möchte. Sagen wir mal, ein Haus und ein gefülltes Konto. Das Testament wurde noch nicht eröffnet, aber sie hat es ihm vor kurzem erst gezeigt. Da er sich lange Jahre um Großtante G gekümmert hat (ihr sowohl in Haushalts als auch Finanzfragen unter die Arme gegriffen, meist aber einfach nur für sie dagewesen) weiß er, dass dies eine gute Summe ist.

Wann müsste Herr H die Erbschaftssteuer abführen? Direkt nach Eröffnung des Testamentes oder wird die Erbschaftssteuer erst mit der normalen Steuererklärung am Anfang des folgenden Jahres festgesetzt?

Vielleicht könnt ihr mir in dieser fiktiven Frage weiterhelfen?

Herzlichen Dank!

Lady

Die Erbschaftsteuer ist eine gesonderte Steuer und ein gesonderter vorgang, hat also gar nichts mit der jährlichen Einkommensteuererklärung zu tun.

Die Steuer entsteht zwar rein gesetzlich mit dem Tode der Großtante, aber das Finanzamt muss ja erstmal wissen wieviel Steuer sie überhaupt bekommen. Dafür ist es natürlich erforderlich, dass eine ganze Menge Formulare ausgefüllt werden. Das Finanzamt hat ein ungeschriebenes Gesetz, die sog. „Pietätsfrist“, das heißt, man gibt i.d.R. den Erben genügend Zeit den menschlichen Verlust zu verarbeiten, erst dann bekommt man eine Aufforderung geschickt eine Erbschaftsteuererklärung zu erstellen. Bis man die Aufforderung bekommt gehen in der Regel 2 Monate ins Land. Dann hat man 1 Monat Zeit die Erklärung abzugeben, bis der Steuerbescheid kommt dauert es (je nach Umfang und Art des vererbten Vermögens) auch noch mal 1 bis 3 Monate. Zahlungsfrist auch noch mal 1 Monat.

Du siehst, ruck zuck kann ein halbes Jahr daraus werden…

Jörg