Erbschafsteuern

Sind Erbschafts-Steuern eines Erbes Absetzbar als

Aussergewöhnliche Belastung oder als

Sonderausgaben ?

Ich danke fuer die Informationen

Hi,

wenn Steuerzahlungen steuermindernd absetzbar wären, würde das nach meinem Rechtsverständnis letztlich der Abschaffung/Steuererleichterung/-minderung zumindest der besagten Steuerarten führen . . . :wink:

das heisst - Nein, nicht absetzbar ?

Moin Grußloser,

das heisst - Nein, nicht absetzbar ?

da ich kein Jurist bin, heisst das nur, dass ich mir das nicht vorstellen kann (Steuern von der Steuer absetzen) . . .

Hi kgoestoberlin,

nach meinem Wissen gibt es eine Steuerermäßigung im § 35 b EStG aber nagel mich da bitte nicht fest!
kurz zur Erläuterung warum es Steuern gibt die von anderen Steuern abgezogen werden können ->bei der GewSt gibt es auch eine Steuerermäßigung bei der ESt liegt aber eigentlich nur daran wem die Steuer zusteht und man bisher kein anderen Weg gefunden hat (oder durchgesetzt hat) um die Steuer richtig zu verteilen.

Ps. Gandalf würde dir jetzt auf die Frage antworten: „Ruf doch beim Finanzamt an.“ den w-w-w ist schliesslich KEIN Frageforum.

Gruß Knobi

Hi,

das heisst - Nein, nicht absetzbar ?

richtig. Im Klartext: Keine Minderung der Eink.Steuer, lediglich Minderung der Erbmasse. Je nach Steuerklasse ggf. Freibeträge.

Gruß Keki