Erbschafststeuer

Hallo,
folgende Frage:
Wenn ein Vater seinem Kind ein vorzeitiges Erbe anbietet,also zu lebzeiten Geld auszahlen will damit es nach seinem Tode keinen Ärger gibt,muß dann darauf Erbschaftssteuer gezahlt werden?

Hallo,

folgende Frage:
Wenn ein Vater seinem Kind ein vorzeitiges Erbe anbietet,also
zu lebzeiten Geld auszahlen will damit es nach seinem Tode
keinen Ärger gibt,muß dann darauf Erbschaftssteuer gezahlt
werden?

Erbschaftsteuer nicht, aber die gleich hohe Schenkungssteuer, bei der auch die gleichen Freibeträge gelten, die man alle 10 Jahre in Anspruch nehmen kann. Also überlegen, ob man größere Beträge nicht auf mehrere Zahlungen, alle 10 Jahre, verteilt.
Das Kind hat übrigens gegenüber jedem Elternteil die Freibeträge.

Cu Rene

Hallo,

Das Kind hat übrigens gegenüber jedem Elternteil die
Freibeträge.

Weshalb sich angesichts des Freibetrages des Ehegatten ggf. so genannte Kettenschenkungen anbieten können, also:

Freibetrag Vater auf Kind € 205.000,-- (alle zehn Jahre)
Freibetrag Vater auf Mutter € 307.000,–, Freibetrag Mutter auf Kind € 205.000,–

So können dann innerhalb der Zehnjahresfrist € 410.000,-- steuerfrei an ein Kind übertragen werden.

Allerdings muss man mit Kettenschenkungen aufpassen, dass das Finanzamt diese akzeptiert. Eine Schamfrist ist ebenso unumgänglich, wie die fehlende Zweckbestimmung der Schenkung an den Ehegatten. D.h. der Ehegatte muss „aus freien Stücke“ an den Nachwuchs schenken. Bei solchen Überlegungen auf jeden Fall einen Steuerberater einschalten. Dies insbesondere, weil es momentan auch noch interessante Möglichkeiten in Bezug auf Immobilien gibt.

Gruß vom Wiz