Hallo,
angenommen, eine Mutter hat zwei Töchter. Eine davon gekommt noch zu Lebzeiten ein Freizeitgrundstück mit Häuschen überschrieben. Die andere Tochter geht leer aus. Gibts hier Handlungsbedarf?
Vielen lieben Dank
R. Högerl
Auch hallo.
angenommen, eine Mutter hat zwei Töchter. Eine davon gekommt
noch zu Lebzeiten ein Freizeitgrundstück mit Häuschen
überschrieben. Die andere Tochter geht leer aus. Gibts hier
Handlungsbedarf?
Das kommt drauf an (für wen):
-lohnt sich die Erbschaft ?
-um wieviel Vermögen geht es überhaupt ?
-soll ein Pflichtteil geltend gemacht werden ?
-…
Das Geld für einen (Fach)Anwalt für Erbrecht sollte man aber wohl haben.
Für einen kleinen Einblick in die Materie: http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555…
mfg M.L.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Wert beläuft sich auf 70.000 Euro. Die Hälfte des Grundstücks gehört den leiblichen Kindern des vor zwei Jahren verstorbenen Ehemannes der Mutter. Die andere Hälfte hat sie selber geerbt. Nun wurde das Grundstück auf die zweite Tochter übertragen. Die erste Tochter ging leer aus.
mfG
R.Högerl
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Hallo Roswitha,
solange der potentielle Erblasser lebt, kann er mit seinem Eigentum ungefragt tun und lassen was er will.
Ansprüche Erbberechtigter treten erst mit dem Erbfall, sprich: Tod ein.
Warum fragt die Tochter nicht die Mutter nach ihren Entscheidungsgründen und weiterer Vorgehensweise?
MfG
tantal
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Hallo Roswitha,
was zu Lebzeiten verschenkt wird, fällt niemals unter die spätere Erbmasse. Die andere Tochter könnte sich Gedanken machen, warum sie leer ausgegangen ist… (es gibt nichts schlimmeres, als sich über Erbe zu streiten, wenn noch keiner gestorben ist *schauder*)
Grüße
Deli
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Auch hallo.
angenommen, eine Mutter hat zwei Töchter. Eine davon gekommt
noch zu Lebzeiten ein Freizeitgrundstück mit Häuschen
überschrieben.
Die Mutter kann zu ihre Lebzeiten machen was sie will… Es exestiert aber eine gesetzliche Erbfolge… Falls kein Testament aufgesetzt wurde, denn bei einem Testament - nur durch ein Testament - können Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. GEsetzliche Erbfolge sieht so aus, dass die Abkömmlinge des Erblassers (sprich Kinder) zu gleichen Teilen Erben.
Das Grundstück wurde aber zu Lebzeiten noch umgeschrieben, und es exestiert wohl auch kein Testament, deshalb würde ich sagen, dass es keine Pflichtteilsansprüche gibt… Aber da kann man nachforschen
Die andere Tochter geht leer aus. Gibts hier
Handlungsbedarf?