Hallo erstmal,
Drei Kinder sind die alleinigen Erben jeweils zu einem
drittel. Als Testamentsvolstrecker setzte der Erblasser einen
Rechtsanwalt ein. Der Rechstanwalt hat bis heute (ueber 3
monate) noch kein nachlassverzeichniss aufstellen lassen.
Verständlich, denn oft benötigt die Klärung des Nachlasswertes deutlich mehr Zeit. Denn es geht ja nicht nur darum die Salden der Konten zusammenzurechnen, sondern sich einen umfassenden Überblick über alle wertmäßigen Soll- und Haben-Positionen zu verschaffen, und diese ggf. zunächst mal durch Gutachter zu bewerten. Die Dauer insbesondere von Begutachtungen hat der Kollege nicht in der Hand. Auch ist er ja sicherlich nicht nur als TV in diesem Einzelfall tätig, sondern hat den Schreibtisch ja auch noch mit anderen Dingen voll.
Allerdings sollte der Kollege nach drei Monaten zumindest in der Lage sein einen ersten groben Entwurf vorzulegen, und dies ist auch üblich, damit die Erben zumindest eine „Hausnummer“ haben, in der sich das Erbe bewegen wird, und erfahren, was noch an Unsicherheiten besteht.
Bis dann tatsächlich ein abschließendes Verzeichnis erstellt werden kann, kann es gerade bei größeren Vermögen durchaus noch länger dauern. Ich hatte neulich einen Fall, bei dem ein Vermögenswert aus einer Anlage der momentan häufiger in der Presse zu findenden HSH-Nordbank bestand, die vollkommen abgestürzt war, und über die dann schon Gerichtsverfahren anhängig waren, die schließlich mit einem Vergleich endeten. Da war über mehr als ein Jahr für eine recht hohe Summe nicht klar, ob diese ein Totalverlust sein würde, oder was da noch rauskommen würde.
Im nachlass ist ein Haus mit Grundstueck, riesiger
Hausstand,Werkzeug,ein Auto, ein weiteres Waldgrundstueck,
Baargeld, Aktien, gesammtwert etwa 600000.**Euro. Schulden
sind nicht vorhanden.
Dann hast Du ja den groben Überblick bereits. Bzgl. des Rests wirst Du dich noch etwas in Geduld üben müssen.
Zwei Kinder leben vor Ort und stecken unter einer Decke. Haben
den Tresor ohne erlaubniss geoeffnet und verkaufen
wertgegenstaende aus dem Haus,nehmen das Auto in Besitz ohne
jegliche nachfrage und einwilligung des dritten Kindes das in
Kanada lebt.
Das geht natürlich nicht, und der TV muss hier auch einschreiten, sonst haftet er übrigens persönlich. D.h. wenn die Nachlassregelung das Verhalten der Miterben nicht abdeckt, dann darf der TV dem nicht einfach zusehen, sondern muss aktiv werden. Wird er es nicht, gibt es ausreichende rechtliche Mittel ihn zu ordnungsgemäßer Arbeit anzuhalten. Im schlimmsten Fall kann ihn das Nachlassgericht sogar abberufen.
Der Nachlassvollstrecker beantworted schriftliche Fragen wenn
ueberhaubt dann nur mit wochenlanger verspaetung.
Na ja, wir reden hier von gerade mal drei Monaten und dem doch etwas längeren Weg nach Kanada. Da hatte der Kollege ja noch gar nicht so viel Chancen viel zu beantworten, und es ist ja auch niemandem damit gedient, wenn der Kollege jede Woche einen Wochenbericht schreibt, in dem nur drin steht, dass er noch keine großen Neuigkeiten hat. Man sollte zudem daran denken, dass die TV-Tätigkeit auch kostet. Und je mehr (ggf. unnötigen) Aufwand man da betreibt, um so teurer wird der Spaß für die Erben. Hinzu kommt, dass mit Anwälten weniger erfahrene Mandanten gerne davon ausgehen, dass da wirklich nur der eine Fall in Bearbeitung ist, an dem der Kollege den ganzen Tag sitzt. Tatsächlich liegen da aber parallel zig Fälle auf dem Schreibtisch, und hat kein gut ausgelasteter Kollege die Zeit jede Woche ohne konkrete und bedeutsame Dinge Sachstandsmitteilungen zu verschicken (mal abgesehen davon, dass Mandanten diese Kosten auch wohl kaum bereit wären zu zahlen).
Aufgrund der Entfernung und den Tücken des deutschen Erbrechts, solle man in so einem Fall einen spezialisierten Anwaltskollegen hier vor Ort beauftragen, der sich zunächst mal in den Fall etwas einarbeitet, und dann rechts schnell darüber aufklären kann, ob und was da schief läuft, und was „normales Tagesgeschäft“ ist. Er kann dann auch die ggf. notwendigen Schritte einleiten.
Gruß vom Wiz