Erbschaft

Hallo,

ich wüsste gern wie das Procedere bei der Aufteilung des Erbes beim Tod des letzten Elternteiles ist. Wichtig ist vorallem zu wissen, ob die Bank des Erblassers automatisch die Mitteilung erhält(eventuell vom Nachlassgericht), dass der Erblasser verstorben ist und wie der Ablauf ist, wenn jemand verstorben ist in Bezug auf die finanzielle Regelung bei der gesetzlichen Erbfolge.

Wenn mir jemand da weiterhelfen könnte, wäre es sehr nett.

Barney

Hi, hier
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…
zum nachlesen.
Diese Erbfolge tritt ein wenn kein Testament vorhanden ist.

Ist ein Testament vorhanden, treten Erben 2., 3. u.s.w. Ordnung nicht in d. Erbfolge ein, wenn diese im Testament nicht benannt sind.

Testamentarisch können Erben 1. Ordnung auf den Pflichtteil gesetzt werden.

Mit einem Erbschein vom Nachlassgericht (kostenpflichtig, geht nach Höhe d. Nachlasses) lassen sich problemlos alle Bank- u. Behördenangelegenheiten regeln.
Es gibt aber ein BGH-Urteil von 2004 das besagt, dass, wer trotzdem nach Testamentseröffnung einen Erbschein vorgelegt bekommen will, muss dann auch für d. Kosten aufkommen (Aktenz.: BGH XI ZR 311/04).
MfG ramses90