Hallo , da ich mich sehr für das Erbrecht interessiere hier mal ein komplizierter Fall den ich heute im Fernsehn gesehen habe , vieleicht kann ja jemand was damit anfangen ?
Ein Sohn dessen Eltern geschieden sind , hat seinen Vater durch eine Krankheit verloren (der Vater war aber schon in einer neuen Ehe)! Alle Familien Angehörigen haben das Erbe ausgeschlagen nur der Sohn aus erster Ehe nicht , er hatte dann 1 Jahr noch dem Tod des Vaters Post von einer Bank bekommen mit der Aufforderung den Dispositions Kredit des Vaters zurück zu zahlen , der Sohn hat sich eine Kontoaufschlüsselung der letzten zwei Jahre von der Bank zuschicken lassen in der er feststellen musste das am Tag des Todes (der Vater lag schon im Hospitz) seine damalige Frau die gesamte Rente vom Konto abgehoben hat (die Frau hatte eine Vollmacht auf das Konto des Verstorbenen) so das ein Konto Minusstand von ca 800€ entstand , und nun soll der Sohn weil er ja der einzige ist der das Erbe angenommen hat dieses Minus bei der Bank Ausgleichen ? Wie ist es überhaupt mit anderen Vermögenswerten im Beitrag wurde zbs auch genannt das der Vater sich in seiner 2. Ehe einen Garten zugelegt hat , hätte der Sohn aus 1. Ehe nicht anspruch auf den Garten ,er ist ja der Einzige Erbe laut Gesetz ? Außerdem hatte der Vater einen Bausparvertrag auf Nachfrage bei der Bank wurde ihm aber gesagt das der Bausparvertrag auf die damalige Frau läuft ?! Vieleicht weíss ja jemand bescheid und könnte es mir schreiben , Wie könnte sich der Sohn aus erster Ehe verhalten ?
Morgen,
Morgen,
(Sparvertrag)
der Vertrag geht an die Person die als Erbe im Vertrag festgelegt wurde.
(Konto)
Ja, da der Mann zu dem Zeitpunkt wo das Geld abgehoben wurde nicht Tot war und die Frau eine Vollmacht besessen hat, durfte Sie abheben und ja der Sohn muss es ausgleichen da er ja das Erbe angenommen hat.
(Garten)
Was den Garten angeht meist ist dort auch im Pachtvertrag eine zweite Person eingetragen die in solchen Fällen als Erbe fungiert.
Ist das nicht der Fall ist der Garten Bestandteil der Erbschaft.
Am besten an den Vorstand der Garten Gemeinde treten und dort den Hergang schildern und fragen ob es im Vertrag ein Erbe aufgelistet ist.
Im Notfall auch ein Anwalt hinzuziehen.
gruß