hllo ich habe gehört das man wenn man eine immobilie erbt diese zehn jahre lang selbst nutzen muss bevor mann sie verkaufen kann !
stimmt das?
Hi, seit dem 1.1.2009 stimmt das.
MfG ramses90
hllo ich habe gehört das man wenn man eine immobilie erbt
diese zehn jahre lang selbst nutzen muss bevor mann sie
verkaufen kann !
stimmt das?
Nein, das stimmt nicht!
Bei den 10 Jahren Selbstnutzung geht’s um die Befreiung von der Erbschaftsteuer für die Immobilie.
Gilt aber nur für nahe Angehörige (Ehegatte, Kinder).
Gruß Gudrun
Hi,
seit dem 1.1.2009 stimmt das.
Deine Antwort fällt unter totales Nichtwissen,
ist demnach völliger Quatsch.
Gruß Gudrun
Weil ich wusste, dass das in dieser Form von Dir als Rückantwort kommt, habe ich das so geschrieben!
MfG ramses90
Weil ich wusste, dass das in dieser Form von Dir als
Rückantwort kommt, habe ich das so geschrieben!
Wenn man sich schon irrt - und sowas kann vorkommen - dann sollte man wenigstens einen A… in der Hose haben und zu seinem Irrtum stehen.
Gruß Gudrun
Gudrun, bei dem rüden Umgangston den Du, u. nicht nur bei mir, an den Tag legst, stehe ich bei Dir zu garnichts u. das wird auch so bleiben.
ramses90.
Gudrun, bei dem rüden Umgangston den Du, u. nicht nur bei mir,
an den Tag legst, stehe ich bei Dir zu garnichts u. das wird
auch so bleiben.
Ich finde, der Fragesteller hätte ein Anrecht auf Klärung - jedenfalls solange wie die hiesige Veranstaltung wer-weiss-was heißt.
EOD
Gruß Gudrun *böses Mädchen, will nicht in den Himmel*
Hallo,
dass ist ganz einfach:
Der Erbe wird dem Erblasser gleichgestellt.
Bei selbstgenutzten Objekten gibt es die 10 Jahresfrist ( Spekulation ) überhaupt nicht, diese gilt nur bei fremdvermieteten Objekten.( Vermietung und Verpachtung )
Gruß
Wolfgang
hllo ich habe gehört das man wenn man eine immobilie erbt
diese zehn jahre lang selbst nutzen muss bevor mann sie
verkaufen kann !
stimmt das?
Neuer Anlauf zur Beantwortung der Frage:
Der Erbe kann die Immobilie verkaufen, sobald er Eigentümer ist.
Auch sofort.
Allerdings kann es (muß aber nicht!) steuerliche Nachteile geben, wenn der Verkauf innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren nach dem Erbfall erfolgt.
Um sagen zu können, ob und welche der verschiedenen steuerlichen Nachteile eventuell zutreffen könnten, müßte man ein paar Details wissen, z.B.
-ob Todesfall 2009 oder noch 2008
-das Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Erblasser
-um was für eine Immobilie es sich handelt (vom Erblasser selbstgenutztes Eigenheim mit wieviel qm Wohnfläche oder vermietetes Mehrfamilienhaus mit Angabe seit wann dem Erblasser das Objekt gehört hat).
Gruß Gudrun