Erbschaft

Liebe/-r Experte/-in,vor etwa 4 Wochen verstarb mein Vater. Ich bin der Sohn aus seiner ersten Ehe. Mein Vater hat ein zweites mal geheiratet. Seine zweite Ehefrau hat auch ein Kind aus ihrer ersten Ehe mitgebracht. Nun hat mein Vater ein Testament ( ein sogenanntes Kroatisches zwei Zeugen Testament)verfasst,in welchem er seine Ehefrau (meine Stiefmutter) als Aleinerbin bedacht hat. Da ich aber mit ihr und auch sie mit mir nicht gut auskommt, habe ich angst das ich leer ausgehe. Meine Frage lautet: Steht mir etwas zu und wenn ja wie muss ich vorgehen? meine zweite Frage lautet: Kann ich das Testament kippen,da ja mein Vater augenscheinlich nicht ganz beisammen war als er das verfasste, da er krebs hatte und unter starken schmerzmitteln stand ( Morphium und co) ???

guten Tag,
als Kind steht Ihnen ein Pflichtteilsanpruch gegenüber der Erbin zu, und zwar in Geld, welches sofort fällig ist. Der Anspruch richtet sich nach dem Nettowert des Nachlasses und nach dem Güterstand der Ehe. Den Anspruch müssen Sie selbst beziffern und geltend machen (notfalls einklagen). Den Nachlasswert erfahren Sie durch Auskunftsverlangen (notfalls einklagen). Erfahrungsgemäß ist die Beauftragung eines Anwalts sehr hilfreich (wegen des Respektes, der nicht leichten Anspruchsberechnung und Anfechtung wegen möglicher Testierunfähigkeit).
Als Laie werden Sie diesen Anforderungen keinesfalls gerecht werden können.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.360 Tagen 1.632 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)

hallo eduard, wenn sich die sache in deutschland abspielt und dein vater dich nicht bedacht hat im testament bekommst du auf alle fälle den pflichtteil, der ist immer die hälfte des normalen erbes. wenn das kind der zweiten frau nicht von deinem vater adoptiert wurde bekommt es nichts sondern nur die 2. ehefrau. wegen der sache morphium etc. stellst du den antrag beim nachlassgericht, dass du wüsstest aufgrund der krankheit hätte er nicht mehr gewusst was er sagte, wegen des erbes. du musst alles beim amtsgericht-nachlassgericht an dem ort wo du wohnst beantragen. wenn der vater nur schulden hatte kannst du die erbschaft innert 6 wochen ausschlagen.

mit freundlichem gruss