Erbschaft

Liebe/-r Experte/-in,
folgendes Problem und eine damit verbundene Frage:
Meine Mutter hat von ihrer Tante eine Vollmacht über ihre Konten mit dem Zusatz über den Tod hinaus erhalten. Es gibt ein Testament natariell aufgesetzt, mit ihr als Alleinerbin.
Tante ist leider verstorben und nun kommt meine Mutter nicht an das Geld, da die Bank ihr den Kontenzugriff verweigert und einen Erbschein fordert.

Wonach braucht man den oder wonach reichen Testament und Vollmacht aus?

Die Bank nennt keine rechtliche Grundlage und der Erbschein wäre etwas teuer…

Hallo Tom,
leider ist das so, trotz Vollmacht über den Tod hinaus.
Hätte deine Mutter sofort reagiert bevor die Bank von dem Tode wusste und das Geld geholt, hätte die Bank nichts mehr machen können! Banken haben vom Gesetzgeber den Auftrag Konten zu sperren sobald sie vom Tod erfahren, da ja eventuell noch andere Erben auftauchen könnten. Auch das Test. hilft da nicht weiter.
Es gibt nur eines wenn das Erbe nicht überschuldet ist,
mit dem Testament auf dem Nachlassgericht diesen Erbschein ausstellen zu lassen. Dieser Erbschein öffnet deiner Mutter dann die Konten bei der Bank.
Die Rechnung für den Erbschein kommt erst später, bis dahin sind die Konten offen.
m.f.g.
pete

Da die Vollmacht existiert, dürfte kein Anlass bestehen, von der Mutter einen Erbschein zu fordern, es sei denn, dass die Vollmacht nicht einwandfrei formuliert ist oder äusserliche Zweifel aufkommen lässt. Ferner könnte in den Bankbedingungen stehen, dass bestimmte Formen einzuhalten sind. Setzen Sie eine Frist zur Zahlung oder plausiblen Erklärung und drohen Klage an. Schneller und oft einfacher geht es durch ein persönliches Nachfragen/Gespräch mit dem Sachbearbeiter.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.933-mal Fragen beantwortet)

hallo,
kann ich leider nicht beantworten