Erbschaft

Hallo,
welcher Betrag einer Schenkung (Mutter an Kind) kann später im Todesfall nicht mehr von der Erbschaftssumme abgezogen werden? Es geht nicht um das Erreichen eines Steuerfreibetrags. Wieviel kann eine Mutter einer Tochter schenken, ohne daß später das Nachlassgericht(auch innerhalb der 10 Jahre) das Erbe um diesen Betrag kürzt?
Ist wahrscheinlich eine ganz einfache Frage, aber ich finde keine Antwort im Internet. Vielen Dank also für eine kurze Nachricht.
Beste Grüße
Ulrike

Das Nachlaßgericht ist in punkto Schenkungen keinesfalls „zuständig“, sondern die Pflichtteilsberechtigten sofern vorhanden (Kinder, Enkel, Witwe/r, Eltern). Eine Grenzsumme gibt es nicht.
Ob und wieviel z.B. Geschwister aus einer Schenkung als Pflichtteil verlangen können, hängt von individuellen Faktoren ab, die erst nach dem Erbfall beurteilt werden können. Wenn zwischen Schenkung und Tod zehn oder mehrere Jahre vergangen sind, ist die Schenkung ohnehin nicht mehr relevant.
Ich hoffe, hiermit einwenig geholfen zu haben. Noch Fragen? Schreiben Sie erneut.
Mit freundlichem Gruß aus dem nördlichen Wesertal
H.G.

Hallo Ulrike,
zu Lebzeiten deiner Mutter kann sie dir schenken was sie will an Geld, Höhe egal. das Debakel finge erst an wenn noch andere Kinder da wären, das wären Mitwisser! Sollte sie zu Lebzeiten „verarmen“ Altersheim und kann nicht zahlen musst du soviel zurückzahlen, dass die Kosten monatlich gedeckt sind. Steuerfrei sind für dich von Mutter zu Tochter
jetzt 400tausend Euro, das könnte man alle 10 Jahre machen sofern so viel da wäre. Sollte Mutter sterben
und ein Haus ist da ist auch dieses bis 400tausend Euro steuerfrei. Sollte das Haus 1 Million wert sein
und du würdest 10 Jahre darin wohnen bleiben bist du auch steuerfrei.
M.f.G.
pete

leider kann ich ihnen nicht helfen
mfg MW