Erbschaft

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe letztes Jahr ein Haus von meinem verstorbenen Onkel vererbt bekommen, diese war in einem desolaten Zusand.
Ich habe mich dann beraten lassen und von einem vereidigten Gutachter ein Wertgutachten erstellen lassen.
Dieses habe ich als Bemessungsgrundlage in die Erbschaftssteuererklärung reingenommen.
Mir wurde auch 100% versichert, daß dies vom Finanzamt so akzeptiert wird.

Ich habe dann nach der Erstellung des Wertgutachtens (hat 1000 Euro gekostet) das Haus verkauft.

Ich habe mehr dafür bekommen, als im Wertgutachten verankert.

Jetzt nimmt das Finanzamt den erzielten Kaufpreis als Grundlage.

Für was hatte ich dann das Gutachten gemacht ?

Was raten Sie mir was ich tun kann.

Viele Grüße

Lococasi

Vorweg: Ihre Frage betrifft das Steuerrecht und nicht das Erbrecht.
„Zusagen“ kann der Steuerbeamte nicht machen, sodass Sie sich darauf nicht berufen können. Der Kaufpreis hat geradezu bewiesen, wie hoch der Verkehrswert ist. Für die Steuererklärung benötigt man keine Schätzungsurkunde. Dafür sind die Kosten in den Wind geschrieben.

Hallo Lococasi,
Da du kein direkter Abkömmling des Onkels bist, musstest du bei dem Verkauf den weiteren Mehrwert zusätzlich versteuern. Wäre die Hütte von Mutter oder Vater gewesen hättest du null bezahlt.
M.f.G.
petelennox