Liebe/-r Experte/-in,
ich habe letztes Jahr ein Haus von meinem verstorbenen Onkel vererbt bekommen, diese war in einem desolaten Zusand.
Ich habe mich dann beraten lassen und von einem vereidigten Gutachter ein Wertgutachten erstellen lassen.
Dieses habe ich als Bemessungsgrundlage in die Erbschaftssteuererklärung reingenommen.
Mir wurde auch 100% versichert, daß dies vom Finanzamt so akzeptiert wird.
Ich habe dann nach der Erstellung des Wertgutachtens (hat 1000 Euro gekostet) das Haus verkauft.
Ich habe mehr dafür bekommen, als im Wertgutachten verankert.
Jetzt nimmt das Finanzamt den erzielten Kaufpreis als Grundlage.
Für was hatte ich dann das Gutachten gemacht ?
Was raten Sie mir was ich tun kann.
Viele Grüße
Lococasi